Beiträge von JMX

    Also einen X3 G01-Radsatz (mit Reifen) kannst du nicht drauf machen, da das Rad über 7% mehr Umfang hat. Dein Tacho würde dann zu wenig anzeigen. Das ist in der Praxis echt nicht von Vorteil und auch einfach verboten.

    Wenn du dir für die Felgen vom X3 G01 die passenden Reifen kaufst, sodass der Durchmesser wieder zur Serienbereifung des G30/31 passt, alles fein. (Hab jetzt keine Lust die passende Größe rauszusuchen). Achte auch auf den passenden Traglastindex.

    Wenn du die so drauf baust…was soll passieren?

    Das sind Original BMW-Felgen auf einem BMW. Das fällt weder der Polizei, noch einen TÜV-Prüfer auf, wenn er nicht explizit danach sucht. Und bei einem Unfall glaube ich kaum, dass ein Gutachter der Versicherung (vorausgesetzt da kommt überhaupt einer) einen BMW Radsatz in Frage stellt. Und selbst wenn, muss ja ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Unfall und nicht vorgesehener Felge auf deinem Fahrzeug nachgewiesen werden, dass die Versicherung nachträglich einen Anspruch dir ggü. geltend machen kann.

    Also draufhauen und glücklich sein. ;)

    Es spielt keine Rolle was im Gutachten der Zubehörfelgen steht. Wenn ein TÜV oder Dekra Prüfer das abnimmt, ist alles gut.

    Hallo Roland,

    An sich ist alles was du schreibst korrekt. Allerdings musst du diese Ansicht mit Vorsicht betrachten.

    Trägt dir ein Prüfer (als Beispiel) Spurplatten in einer Breite ein, in dem Zwingend Radhausabdeckung vorgeschrieben sind und er diese aber für nicht notwendig erachtet, dies aber nirgendwo vermerkt, könnte dir der Polizist in der nächsten Verkehrskontrolle vorwerfen, dass du die Radhausabdeckungen nach der Prüfung wieder demontiert hast. Weil im Gutachten steht es ja als klare Auflage drin. Weißt du wie ich meine? Da liegt dann der Ball wieder bei dir und du nimmst ggf die Mängelkarte mit.

    Es ist immer wichtig, dass Abweichungen von Auflagen immer mit in der Abnahme erwähnt werden.

    Von der ET und der Felgenbreite sollte es easy passen. Ist denn der Abrollumfang von G30/31 und X3/X4 der G-Baureihe gleich? Wenn nicht, wird’s sicher schwierig mit eintragen.

    Wenn es gleich ist, würde mich persönlich (!) die Eintragung eigentlich nicht interessieren…ich wette, das fällt nicht mal bei der HU auf, dass die Räder eigentlich für ein anders Modell sind…

    Tja, warum das bei Zubehörfelgen in den Gutachten manchmal so sehr abweicht, weiß ich auch nicht. Vielleicht wurde das Gutachten gar nicht richtig gemacht und dadurch viel auf Sicherheit gegangen…wer weiß. So genau kenne ich mich mit der Materie von Gutschten da auch nicht aus.


    Wenn du aber einen fähigen und willigen Gutachter an der Hand hast, der dir bestätigt, dass die 20“ auch ohne Karroseriearbeiten mit ausreichend Freigängigkeit passend sind und das so in der Abnahme vermerkt (jedes Auto hat ja Fertigungstoleranzen), sollte das absolut kein Problem sein.

    Auf die Gefahr hin, dass das hier ziemliches Kauderwelsch wird, gebe ich mal meinen Senf dazu:


    Zur Radabdeckung sind nur folgende Daten Relevant: ET & Felgenbreite.

    Freigegeben -> ET52 & 7,5J (17“ als Beispiel)

    Wo du hinwillst -> ET45 & 8J


    Bei der ET kommst du also 7mm weiter raus und bei der Felgenbreite nochmal ein 1/2x0,5J, also ~6mm. Das macht in Summe 13mm.


    In Anbetracht dessen, dass die Meisten bei uns 12-15mm Platten (legal) fahren, sollte es passen. Wie Roland schreibt, ist theoretisch eh nur die Lauffläche des Reifens relevant, dieser kann dir je nach Bauart noch in die Karten spielen.


    Mein Fazit: kaufen, draufbauen, eintragen lassen und glücklich sein ;)

    Deine Ausführungen zu den mechanischen Zusammenhängen sind natürlich korrekt, dies allerdings unter dem Aspekt Fahrsicherheit einzustufen, finde ich etwas übertrieben.


    Dass natürlich aufgrund der von dir aufgeführten Dinge bestimmte Komponenten schneller verschleißen, sollte jedem bewusst sein, der mit einem Taschenrechner umgehen kann. Aber genauso logisch ist auch, dass bestimmte mechanische Komponenten schneller verschleißen, wenn du schlechte Straßen vor der Haustür hast und täglich darüber fahren musst.


    Wichtig auf jeden Fall, die Länge der Schrauben so zu wählen, wie im Gutachten vorgeschrieben. Sonst kann es wirklich schnell gefährlich werden. Für einen selbst und Andere.

    Für 170000km sieht das doch einwandfrei aus. Ich hab kürzlich einen Opel Zafira 2.2er Diesel offen gesehen…da hat man die Drallklappen nur noch erahnen können und es war vielleicht noch 1,5cm Öffnung für die Luft da. Auto lief ohne Probleme.

    Aber gute Arbeit, hätte ich auch so gemacht. Nach meinem 520d F11 war meine Diesel-Zeit vorbei…hatte einfach Zuviel Angst vor dieser Verkokungs-Thematik :m0003:

    Ich muss da auch nochmal deutlich widersprechen. Bei meinem 530i merke ich gar nix. Nirgendwo. Und ich bin wirklich ein sehr sensibler Fahrer. Wenn ich mit meinem 4-Zyl. an der Ampel ruhig losfahre, denke ich teilweise, dass ich Elektro fahre. Selbst da ist nicht mal ein Hauch von Motor zu spüren.


    Ich wiederhole mich gerne nochmal: der 4-Zyl Benziner im G30/31 ist Laufruhe sein Vater. Und wenn es nur ist, weil man im Innenraum so abgeschirmt ist. Egal. Wer das Gegenteil behauptet, ist entweder Keinen gefahren oder es liegt ein technisches Problem vor.

    Beim 30i steht das maximale Drehmoment bereits ab 1450U/min an ^^ :P


    Und ich weiß, dass der 30i nur 350Nm hat und der 30d über 600Nm. Allerdings reden wir hier von einem Motor, den die Nutzer hier für 90% Stadt benötigen. Und wenn ich ehrlich bin brauche ich nicht mal 100Nm in der Stadt.


    Und ganz nebenbei hast du nicht auf meine Eingangsfrage geantwortet ;)

    Ich bin 6-Zyl. Diesel gefahren und in meinen 4-Zyl. Benziner gestiegen und kann dir sagen: nie wieder Diesel. Ich kann euch allen nur mal empfehlen, bei Gelegenheit einen 20i oder 30i zu fahren und damit entspannt durch die Gegend zu gleiten. Ich kann euch jetzt schon sagen: ihr seid noch nie so einen ruhigen Motor gefahren.