Beiträge von JMX

    Ich würde jetzt mal behaupten, dein Händler macht das, um dir Geld aus der Tasche zu ziehen :D


    Also ich sag mal so…womöglich bin ich auch total auf dem Holzweg, aber nach meinem Verständnis funktionieren die Kamera- und Assistenzsysteme genauso gut, wenn du dein Auto voll belädst und es damit 20mm tiefer hängt oder du dir in den G30-Kofferraum ein paar Sandsäcke schmeißt, bis das Auto einen Hängearsch hat. Und nur weil das Auto gleichmäßig vorne und hinten 20-30mm tiefer ist, soll irgendwas neu justiert werden? Gehe ich mit meinem techn. Verständnis nicht mit.


    Um sicher zu gehen: frag doch deinen Händler mal, ob er dir die Arbeitsanweisung seitens BMW da mal zeigen kann. Also was genau steht da drin, was alles zu tun ist, wenn man z.B. Federn tauscht (z.B. M-Tieferlegungsfedern - gibt es ja auch für Standardmodelle). Da wäre ich mal gespannt.


    Es gibt doch hier im Forum schon einige, die ihren 5er mit Gewinde bis auf den Boden geschraubt haben. Vielleicht melden sie sich mal zu Wort.

    Also einen X3 G01-Radsatz (mit Reifen) kannst du nicht drauf machen, da das Rad über 7% mehr Umfang hat. Dein Tacho würde dann zu wenig anzeigen. Das ist in der Praxis echt nicht von Vorteil und auch einfach verboten.

    Wenn du dir für die Felgen vom X3 G01 die passenden Reifen kaufst, sodass der Durchmesser wieder zur Serienbereifung des G30/31 passt, alles fein. (Hab jetzt keine Lust die passende Größe rauszusuchen). Achte auch auf den passenden Traglastindex.

    Wenn du die so drauf baust…was soll passieren?

    Das sind Original BMW-Felgen auf einem BMW. Das fällt weder der Polizei, noch einen TÜV-Prüfer auf, wenn er nicht explizit danach sucht. Und bei einem Unfall glaube ich kaum, dass ein Gutachter der Versicherung (vorausgesetzt da kommt überhaupt einer) einen BMW Radsatz in Frage stellt. Und selbst wenn, muss ja ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Unfall und nicht vorgesehener Felge auf deinem Fahrzeug nachgewiesen werden, dass die Versicherung nachträglich einen Anspruch dir ggü. geltend machen kann.

    Also draufhauen und glücklich sein. ;)

    Es spielt keine Rolle was im Gutachten der Zubehörfelgen steht. Wenn ein TÜV oder Dekra Prüfer das abnimmt, ist alles gut.

    Hallo Roland,

    An sich ist alles was du schreibst korrekt. Allerdings musst du diese Ansicht mit Vorsicht betrachten.

    Trägt dir ein Prüfer (als Beispiel) Spurplatten in einer Breite ein, in dem Zwingend Radhausabdeckung vorgeschrieben sind und er diese aber für nicht notwendig erachtet, dies aber nirgendwo vermerkt, könnte dir der Polizist in der nächsten Verkehrskontrolle vorwerfen, dass du die Radhausabdeckungen nach der Prüfung wieder demontiert hast. Weil im Gutachten steht es ja als klare Auflage drin. Weißt du wie ich meine? Da liegt dann der Ball wieder bei dir und du nimmst ggf die Mängelkarte mit.

    Es ist immer wichtig, dass Abweichungen von Auflagen immer mit in der Abnahme erwähnt werden.

    Von der ET und der Felgenbreite sollte es easy passen. Ist denn der Abrollumfang von G30/31 und X3/X4 der G-Baureihe gleich? Wenn nicht, wird’s sicher schwierig mit eintragen.

    Wenn es gleich ist, würde mich persönlich (!) die Eintragung eigentlich nicht interessieren…ich wette, das fällt nicht mal bei der HU auf, dass die Räder eigentlich für ein anders Modell sind…

    Tja, warum das bei Zubehörfelgen in den Gutachten manchmal so sehr abweicht, weiß ich auch nicht. Vielleicht wurde das Gutachten gar nicht richtig gemacht und dadurch viel auf Sicherheit gegangen…wer weiß. So genau kenne ich mich mit der Materie von Gutschten da auch nicht aus.


    Wenn du aber einen fähigen und willigen Gutachter an der Hand hast, der dir bestätigt, dass die 20“ auch ohne Karroseriearbeiten mit ausreichend Freigängigkeit passend sind und das so in der Abnahme vermerkt (jedes Auto hat ja Fertigungstoleranzen), sollte das absolut kein Problem sein.