Naja, dann hat der Leasingnehmer allenfalls gegen eine vertragliche Nebenpflicht verstoßen. Der Leasingvertrag kann außerdem schon beendet gewesen sein, als der Service fällig wurde.
Es war so, dass die Leasing Rücknahme durch BMW lief. Dort war in Stuttgart und wurde dort zurückgenommen und aufbereitet (durch BMW). Anschließend wurde der 5er vom Autohaus gekauft und an den Zweiten Besitzer verkauft. Dieser hat nun aufgrund Fahrzeugwechsels den 5er wieder im Autohaus abgegeben, bei dem er es damals kaufte. Das ist auch das Autohaus indem er jetzt zum Verkauf steht.
Hier wurde bei Rücknahme der Service im Autohaus durchgeführt (nicht BMW) und auch beim Kauf werden nochmal einige Sachen erledigt, die bald fällig wären.
5erLiebhaber Schön zu hören, dass es dennoch klappen kann.
Im AOS System wurde mir ja die Historie gezeigt. Nur bin ich nur nicht zu 100% sicher, ob auch ein BMW Händler diese Einträge alle sehen kann. Da bin ich derzeit noch dran, dass ich mal den offiziellen Blickwinkel hab, ob da dann auch noch alles hinhaut.
Ich habe diese Anleitung gefunden. Dort kann man online die Daten abrufen, das werde ich mal versuchen.