Beiträge von ZZ3

    Laut der Aussage von Verkaufsautohaus, zahlt das verkaufende Autohaus. Evtl. nur einen Teil, aber das Autohaus hat wohl einen entsprechenden Betrag zu zahlen. Sonst würden die sich ja auch nicht so quer stellen. Ich habe das ganze nun meinem Anwalt übergeben. Ich halte euch auf dem laufenden. Bin gespannt, ob es tatsächlich so ein "Erstreparaturrecht" gibt.

    Ich habe eigentlich BMW als sehr kulant kennen gelernt und ich fahre seit Jahrzehnten fast nichts anderes.

    Ist denn klar, das das Getriebe der Verursacher ist?

    Letztendlich konnte man Abrieb/Späne finden, nachdem man die Ölwanne abgelassen hat und aus München kam daraufhin ja die Empfehlung das Getriebe zu tauschen. Kann nur wiedergeben, was der Service-Meister mir mitteilt.

    Könnte man genauer erfahren was du für Probleme hast mit deinem Fahrzeug?

    Nach einem Kaltstart:
    - unruhiger Motorlauf

    - Schaltvorgang zwischen 1. und 2. Gang dauert sehr lange

    - Im 2. Gang bei Schrittgeschwindigkeit ruckelt/stottern das Fahrzeug (bei minus Graden sogar extrem)

    Soweit ich das Verstanden habe, teilte die MENEKS (Garantieanbieter) mir mit, dass die Verkäuferwerkstatt ein "Erstreparaturrecht" hat. Die Verkäuferwerkstatt schrieb: "Bitte haben Sie Verständnis dafür das wir Reparaturen in dieser Größenordnung generell in unserem Haus durchführen."


    Deshalb kriegt meine BMW Werkstatt halt keine Freigabe und kann die Reparatur nicht durchführen. In wiefern das seine Richtigkeit hat, weiß ich nicht. Da müsste ein Jurist sich mal zu äußern.

    Ist echt schwer, aber so wirst du nur zur Reparatur kommen, wenn du Ihnen das Auto gibst.

    Warum will eigentlich das andere Autohaus aufgrund der Freigabe nicht reparieren?

    Was ist aber, wenn die sagen, kein Abrieb zu finden und Getriebewechsel nicht notwendig?

    Das Autohaus, wo der Fehler festgestellt wurde, bekommt die Freigabe vom Garantieverkäufer (BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG) ja nicht.

    So Leute jetzt brauche ich wirklich mal eure Meinung. Aktuell folgende Situation:


    Gestern: Telefonat mit dem Service Leiter in dem BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG, welches mir das Auto damals verkauft hat und ebenfalls Garantieverkäufer ist. Der "nette" Service Leiter hat das Telefonat abrupt abgebrochen, weil er keine klare Antworte auf meine wiederholte Nachfrage hatte:


    "Bitte teilen Sie mir mit, aus welcher Klausel sich ergibt, dass Sie eine Reparaturfreigabe in einer anderen BMW Vertragswerkstatt ablehnen dürfen."


    Daraufhin habe ich eine eMail an die Geschäftsführung geschrieben und heute einen Anruf von der Center Serviceleitung erhalten. Nach langem hin und her hat die Center Serviceleitung zugestimmt, mir schriftlich zu bestätigen, dass die Reparatur über die Garantie abgewickelt wird. Dennoch will das Autohaus nicht, wie von BMW (München) empfohlen, das Getriebe wechseln, sondern selber erstmal den Fehler überprüfen bzw. nachvollziehen. Hier mal der genaue Wortlaut:


    "Nach meiner Information waren Sie mit dem Fahrzeug bereits bei einem anderen Reparaturbetrieb, laut der dort erstellten Diagnose soll das Getriebe ersetzt werden.


    Bitte haben Sie Verständnis dafür das wir Reparaturen in dieser Größenordnung generell in unserem Haus durchführen. Des Weiteren überprüfen wir auch ob der Fehler tatsächlich in dem entsprechenden Bauteil liegt."


    Anschließen erhielt ich noch die email mit der Garantiebestätigung:


    "Hiermit bestätige ich Ihnen das die Kosten für die Fehlerbehebung (die Beanstandung wurde innerhalb der Garantiezeit angezeigt), Schaltbeanstandung 1-2 Gang ,sowie starkes ruckeln ,beides nach längerer Standzeit und im kalten Zustand , über die Meneks-Versicherung im Rahmen der entsprechenden Versicherungsbedingungen abgewickelt werden.

    Wie besprochen muss der Fehler nachvollziehbar und über die Meneks-Versicherung abgedeckt sein.


    Für Sie kostenpflichtige Arbeiten bzw. Diagnosen werden ohne Ihre Freigabe nicht durchgeführt."


    Ich habe allerdings ein ziemlich komisches Gefühl mit dem Autohaus. Es geht denen quasi nur ums Geld einsparen. Ich verstehe nicht, weshalb eine erneute Diagnose notwendig ist, wenn mein BMW Händler bereits mehrere Diagnosen durchgeführt hat, den Fehler selber nachvollziehen konnte, Abrieb/Späne im Getriebe gefunden hat und daraufhin aus München die Empfehlung zum Getriebewechsel bekam. Fotos mit dem Abrieb/Späne wurden nach München geschickt und daraufhin kam die Empfehlung zum Getriebewechsel. BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG möchte jetzt noch eine weitere Diagnose machen. Ich kann mir vorstellen, dass es dann heißt, es ist kein Abrieb zu sehen. Wie denn auch, wenn mein BMW Händler das Öl ja schon abgelassen hat und neues aufgefüllt hat. Jedoch würde ich dann natürlich ziemlich doof dastehen und das Autohaus tauscht mir das Getriebe nicht. Telefonisch teilte die Center Serviceleitung noch mit, dass Sie das Getriebe tauschen würden, wenn ich schriftlich bestätige, dass ich für die Kosten aufkomme, wenn der Fehler nach dem Getriebeaustausch immer noch vorhanden ist. Das klingt doch alles sehr komisch oder?


    Meine Frage nun: Würdet Ihr jetzt einfach direkt einen Anwalt einschalten oder das Fahrzeug dem Autohaus übergeben zur Diagnose und evtl. anschließenden Reparatur. Eine KFZ-Rechtsschutzversicherung habe ich. Solange das Fahrzeug noch bei mir ist, können man irgendwelche Beweissicherungen machen. Sobald ich das Fahrzeug übergebe, weiß ich nicht woran Sie da alles basteln werden. Vielen Dank für Eure Mithilfe.