Beiträge von ZZ3

    Weil es nicht um Kulanzregelungen ging.

    Es ging um die Entfernungen zwischen Käufer und Autohaus und in dem Fqll ist es schon entscheidend, wie weit die voneinander entfernt sind, wenn der Gewährleistungsfall Eintritt. Dann darfst du wieder dorthin fahren, wenn er sein Erstreparaturrecht beansprucht und mit keinem Händler ums Eck zusammenarbeitet.

    Bei BMW Kulanz ist die Entfernung unwichtig.

    Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich meine, dass der Händler verpflichtet ist, das Fahrzeug abzuholen und auch wieder zurückzustellen. So ist es aktuell auch in meinem Fall. Ich muss nicht hinfahren und man hat mir letztendlich sogar einen Leihwagen angeboten ("versuchte Wiedergutmachung" ?!)

    Ob es die Premium Selection noch gibt, weiß ich auch nicht. Vor 2 Jahren und 3 Monaten gab es diese noch und Fahrzeuge die als Premium Selection vermarktet werden, müssen auch mit einer 2 jährigen Garantie bestückt sein. Leider war es in meinem Fall die Meneks. Mit der Real Garant soll man anscheinend weniger Probleme haben. Ich hoffe, ich bekomme in Zukunft keine Probleme mehr mit meinem Fahrzeug und falls doch, dann kann ich euch die Erfahrung mit der Real Garant mitteilen.

    Alle Punkte die ich angesprochen habe, hatten nichts mit Gewährleistung des Händlers zu tun sondern wurden zum Teil aus Kulanz von der BMW AG übernommen und zum Teil von der Garantie, welche man abschließt mit Real Garant (Euro Plus). Die Anträge auf Übernahme kann jeder BMW Vertragshändler stellen, unabhängig davon wo man das Fahrzeug gekauft hat und was die Garantie angeht, die schließt man ja mit Real Garant und ist nicht an einen Händler gebunden, dieser ist nur der Übermittler und erhält dafür seine Provision.


    Weiß also nicht weshalb du alles was ich schreibe in Frage stellst

    Leider nicht ganz richtig so. Die Premium Selection über Meneks läuft leider etwas komplizierter ab. Da hat der Verkäufer einen Anteil beizusteuern. Bei größeren Summen, stellen die Verkäufer sich dann dementsprechend erstmal quer. Bei Kulanz ist die Sache natürlich ganz anders. Da hat kein Autohaus etwas zu bestimmen, sondern die Kulanz wird ja direkt aus München freigegeben.


    Des weiteren kann ich bestätigen, dass die Garantie über die Real Garant definitiv der übliche und unkomplizierte Weg ist. Da stellt man lediglich Freigabeanfrage an die Real Garant und fertig. Es wird keine zusätzliche Freigabe vom Verkäufer eingeholt.

    Ich glaube, dass es auch an der Summe liegt, wo sich der Verkaufshändler dann in die Quere stellt. Ich hatte auch zwei "Kleinigkeiten", welche über die selbe Garantie liefen und da hat der Verkaufshändler sich nicht in die Quere gestellt, sondern die Reparatur bei meinem BMW in der Nähe freigegeben. Dabei handelte es sich um Beträge unter 1.000€. Wo genau die magische Grenze liegt, wo sich ein Verkaufshändler quer stellt, ist mir nicht bekannt. Bei 15.000€ Getriebewechsel hat man sich definitiv quer gestellt.

    Bei mir gab es damals nur 2 Fahrzeuge, die mit meiner gewünschten Ausstattung in Frage kamen. Es liegt ja auch nicht unbedingt an der Entfernung, sondern viel mehr, wie das entsprechende Autohaus in Bezug auf Kundenservice eingestellt ist. Meinen F10 zum Beispiel hatte ich sogar 600km entfernt (grenze zu Österreich) geholt und es gab keine Probleme.

    Zum Glück wird nun endlich mal was gemacht. Schade, dass man erst mit der "Eisenstange" kommen muss, damit sich das Autohaus (das für mich danach eh gestorben wäre) bewegt.

    Lass Dir nur alles im Detail schriftlich bestätigen und vom Anwalt absegnen.


    Viele Grüße

    Gerhard

    Traurig, aber leider immer wieder wahr… Das Autohaus ist definitiv auch bei mir gestorben.


    Ja, definitiv alles schriftlich bestätigen lassen und evtl. lasse ich mein Auto anschließend nochmals bei meinem BMW Autohaus durchchecken.

    Hier mal aktuelle Zwischenstand bzw. auch Ergebnis:


    Nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe und in München parallel noch einen Fall hocheskaliert wurde, hat sich das Autohaus bereit erklärt, den Mangel zu beseitigen. Fahrzeug wurde bei mir abgeholt und befindet sich aktuell noch dort im Autohaus. Getriebe soll heute geliefert werden und voraussichtlich morgen oder spätestens Montag soll es dann fertig sein.


    Laut meinem Anwalt ist es wohl schon richtig so, dass derjenige, der die Garantie verkauft, ein sogenanntes Erstreparaturrecht hat:

    "Da die Garantievereinbarung nicht mit BMW, sondern mit dem Autohaus geschlossen wurde, kann das Autohaus bestimmen, dass grundsätzlich die Reparatur in einer vom Autohaus zu bestimmenden Werkstatt erfolgen muss."


    Leider ein unnötig komplizierter Vorgang, weil das Autohaus einfach sparen wollte... Naja...