Ich teile meinen Unmut mal hier mit Euch. Soeben mit dem BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG (hier habe ich das Fahrzeug vor 2 Jahren und 2 Monaten gekauft) den Kontakt aufgenommen und nach dem Grund der Ablehnung erkundigt. BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG möchte mein Fahrzeug selber diagnostizieren und lehnt eine Reparaturfreigabe in einer Fremden Werkstatt (BMW Autohaus in meinem Wohnsitz - ca. 250km entfernt von BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG) in dieser Größen Ordnung ab. Man könne zudem nicht nachvollziehen, dass es immer noch der gleiche Fehler, wie im Dezember sei, da die Fälle geschlossen und immer wieder neu aufgemacht wurden. Aktuell hat das Fahrzeug ja keine Garantie mehr.
Auf meine mehrmalige Frage "Bitte teilen Sie mir mit, aus welcher Klausel sich ergibt, dass Sie eine Reparaturfreigabe in einer anderen BMW Vertragswerkstatt ablehnen dürfen." konnte der Serviceleiter mir keine Antwort geben und hat das Telefonat abrupt beendet. Das nenne ich mal Kundenservice. NICHT!
Vorschriftsgemäß wurde innerhalb des Garantiezeitraums ein TSARA Fall erstellt und Schritt für Schritt wurde versucht, das Problem zu beheben. Aus München kommt die Vorgabe, das Getriebe zu tauschen und BMW Autohaus Wahl Mittelhessen GmbH & Co.KG möchten hier aber willkürlich weitere Maßnahmen vornehmen, welche gegen die offiziellen Richtlinien / Vorgaben sind.
Meine Fragen:
1. Darf der Händler, welcher das Auto verkauft hat und Garantiegeber ist, eine Reparatur in einer anderen BMW Werkstatt ablehnen?
2. Darf der Händler, weitere Diagnosen und "Basteleien" durchführen, obwohl aus München die Vorgabe ist, das Getriebe zu tauschen?
Habe das ganze soeben auch in München gemeldet und bin auf eine Rückmeldung gespannt.