Entweder ich habe es überlesen oder es gibt einen anderen Grund, aber warum lässt du den Schaden nicht dort richten wo er diagnostiziert wurde, zumal die Freigabe von BMW ja schon vorliegt?
Garantiefall - Ja oder Nein?
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Kein Autohuas ist ein Garanntiegeber sondern höchstens der Verkäufer einer Versicherung die dann Garantieansprüche bezahlt.
Das verkaufende BMW Autohaus kann ablehnen, dass ein Gwährleistungsfall für den es einstehen muss , von jemand anderen repariert wird undes dann zahlen muss.
Hier hat sich das betreffende Autuhaus eine Freigabe geholt und bekommt die Kosten erstattet. Repariert jemand anderes und esentstehen Mmehrkosten, könnte die reparierende Werkstatt den Mehrpreis eventuell fordern und um den zu entgehen, will es den Fall nicht übergeben.
Innerhalb von Niederlassungen ist das proble frei, aber die Händler haben nichts miteinander zu tun, außer das sie die gleiche Marke vertreiben und in dem Fall lass das Autohaus, wo du gekauft hast, reparieren.
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Garantie(versicherung) Modalitäten sind mir durchaus bekannt, jedoch verstehe ich die hier geschilderte Vorgangsweise nicht.
Hab mir den Thread nochmal durchgelesen, jetzt weiß ich das MENEKS eine Garantieversicherung ist, kannte die Firma nicht. Was ich nach wie vor nicht verstehe ist, warum ein Händler die Durchführung der Garantiearbeiten verweigert, wenn die Versicherung, wie im ersten Beitrag beschrieben, bereits zugestimmt hat.
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Kein Autohuas ist ein Garanntiegeber sondern höchstens der Verkäufer einer Versicherung die dann Garantieansprüche bezahlt.
Das verkaufende BMW Autohaus kann ablehnen, dass ein Gwährleistungsfall für den es einstehen muss , von jemand anderen repariert wird undes dann zahlen muss.
Hier hat sich das betreffende Autuhaus eine Freigabe geholt und bekommt die Kosten erstattet. Repariert jemand anderes und esentstehen Mmehrkosten, könnte die reparierende Werkstatt den Mehrpreis eventuell fordern und um den zu entgehen, will es den Fall nicht übergeben.
Innerhalb von Niederlassungen ist das proble frei, aber die Händler haben nichts miteinander zu tun, außer das sie die gleiche Marke vertreiben und in dem Fall lass das Autohaus, wo du gekauft hast, reparieren.
Das kann ich irgendwie nachvollziehen, dass der Verkäufer der Versicherung (Garantie), dann auch die Garantieansprüche bezahlen muss und aus diesem Grund die Kosten einsparen will. Zum Beispiel könnte das Autohaus (Verkäufer) somit die Arbeitsstunden einsparen, welches eine andere BMW Werkstatt ebenfalls in Rechnung stellen würde.
Dennoch stellt sich ja hier die große Frage, wieso möchte der Verkäufer sich nicht an die Vorgaben aus München halten. Wenn München einen Getriebewechsel empfiehlt, wieso möchte der Verkäufer dann andere Sachen ausprobieren? Habe ich keine Möglichkeit darauf zu bestehen, nach den Vorgaben aus München das Getriebe auszutauschen? Wenn ja, dann wäre ich auch bereit, das Fahrzeug zum Verkäufer zu bringen. Andernfalls jedoch nicht, weil ich nicht möchte, dass mein Fahrzeug danach verbastelt ist.
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Garantie(versicherung) Modalitäten sind mir durchaus bekannt, jedoch verstehe ich die hier geschilderte Vorgangsweise nicht.
Hab mir den Thread nochmal durchgelesen, jetzt weiß ich das MENEKS eine Garantieversicherung ist, kannte die Firma nicht. Was ich nach wie vor nicht verstehe ist, warum ein Händler die Durchführung der Garantiearbeiten verweigert, wenn die Versicherung, wie im ersten Beitrag beschrieben, bereits zugestimmt hat.
Der Händler verweigert mit hoher Wahrscheinlichkeit, weil er nicht für die hohen Kosten aufkommen möchte. Laut Info von australia muss der Verkäufer der Garantie für die Garantieansprüche aufkommen.
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Entweder ich habe es überlesen oder es gibt einen anderen Grund, aber warum lässt du den Schaden nicht dort richten wo er diagnostiziert wurde, zumal die Freigabe von BMW ja schon vorliegt?
BMW hat als Lösung den Getriebewechsel empfohlen. Daraufhin wurden die Kosten bei der Garantie (MENEKS) eingereicht, mit der Bitte um Freigabe. Die MENEKS wiederum holt sich eine Freigabe vom Verkäufer der Garantie, welcher mir auch das Auto verkauft hat. Dieser Verkäufer allerdings lehnt gegenüber der MENEKS die Freigabe ab.
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Vielleicht doch mal mit einem Anwalt sprechen.
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Vielleicht doch mal mit einem Anwalt sprechen.
Habe dem Autohaus mal eine Frist von 5 Tagen gegeben und sollte da nichts positives bei rumkommen, muss und werde ich einen Anwalt einschalten.
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BMW hat als Lösung den Getriebewechsel empfohlen. Daraufhin wurden die Kosten bei der Garantie (MENEKS) eingereicht, mit der Bitte um Freigabe. Die MENEKS wiederum holt sich eine Freigabe vom Verkäufer der Garantie, welcher mir auch das Auto verkauft hat. Dieser Verkäufer allerdings lehnt gegenüber der MENEKS die Freigabe ab.
Alles klar, vielen Dank!
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Habe dem Autohaus mal eine Frist von 5 Tagen gegeben . . .
Es bleibt also spannend.
Ich will ja nicht vorgreifen, aber ich vermute, dass das Autohaus erstmal auf "Aussitzen" spekuliert.
Weiß das Autohaus, dass nach der Frist der Anwalt eingeschaltet wird?
Viele Grüße
Gerhard