Laut der Aussage von Verkaufsautohaus, zahlt das verkaufende Autohaus. Evtl. nur einen Teil, aber das Autohaus hat wohl einen entsprechenden Betrag zu zahlen. Sonst würden die sich ja auch nicht so quer stellen. Ich habe das ganze nun meinem Anwalt übergeben. Ich halte euch auf dem laufenden. Bin gespannt, ob es tatsächlich so ein "Erstreparaturrecht" gibt.
Garantiefall - Ja oder Nein?
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Ja, das Autohaus das dir den Wagen verkauft hat, hat ein "vor-reparatur-recht".
Allerdings musst du in so einem Fall nicht dafür sorgen, das dass Fahrzeug zu denen kommt, sondern die müssen es abholen. Sonst würde ja jeder händler sämtliche Garantiefreigaben ablehnen welche außerhalb ihrer Werkstatt Durchgeführt werden sollte.
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Ich habe gerade den 50i bekommen und in der Garantie steht, Europaweite Abwicklung. Der Vertragshändler ist über 600 km entfernt von meinem Wohnort.
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Ja, das Autohaus das dir den Wagen verkauft hat, hat ein "vor-reparatur-recht".
Allerdings musst du in so einem Fall nicht dafür sorgen, das dass Fahrzeug zu denen kommt, sondern die müssen es abholen. Sonst würde ja jeder händler sämtliche Garantiefreigaben ablehnen welche außerhalb ihrer Werkstatt Durchgeführt werden sollte.
Nö, denn die Gewährleistung ist bereits vorbei und deswegen haben sie dieses Vorrecht eben nicht mehr.
Das zweite Autohaus müßtesich mit dem Garantiegeber einigen und gut ist.
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Nö, denn die Gewährleistung ist bereits vorbei und deswegen haben sie dieses Vorrecht eben nicht mehr.
Das zweite Autohaus müßtesich mit dem Garantiegeber einigen und gut ist.
Nö nö nö,
Ich habe nirgendwo etwas von gewährleistung geschrieben...
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Nur dann hätte er aber das Vorrecht zur Reparatur-darum ging es .
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Hier mal aktuelle Zwischenstand bzw. auch Ergebnis:
Nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe und in München parallel noch einen Fall hocheskaliert wurde, hat sich das Autohaus bereit erklärt, den Mangel zu beseitigen. Fahrzeug wurde bei mir abgeholt und befindet sich aktuell noch dort im Autohaus. Getriebe soll heute geliefert werden und voraussichtlich morgen oder spätestens Montag soll es dann fertig sein.
Laut meinem Anwalt ist es wohl schon richtig so, dass derjenige, der die Garantie verkauft, ein sogenanntes Erstreparaturrecht hat:
"Da die Garantievereinbarung nicht mit BMW, sondern mit dem Autohaus geschlossen wurde, kann das Autohaus bestimmen, dass grundsätzlich die Reparatur in einer vom Autohaus zu bestimmenden Werkstatt erfolgen muss."Leider ein unnötig komplizierter Vorgang, weil das Autohaus einfach sparen wollte... Naja...
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Das ist interessant, bei der Garantieversicherung für mein Motorrad hab ich den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen, nicht mit dem Motorradhändler, der tritt nur als Vermittler auf und kassiert seine Provision von der Versicherung, was in einer vertraglich festgehaltenen freien Auswahl der Werkstatt resultiert.
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Nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe und in München parallel noch einen Fall hocheskaliert wurde, hat sich das Autohaus bereit erklärt, den Mangel zu beseitigen. Fahrzeug wurde bei mir abgeholt und befindet sich aktuell noch dort im Autohaus. Getriebe soll heute geliefert werden und voraussichtlich morgen oder spätestens Montag soll es dann fertig sein.
Laut meinem Anwalt ist es wohl schon richtig so, dass derjenige, der die Garantie verkauft, ein sogenanntes Erstreparaturrecht hat:
"Da die Garantievereinbarung nicht mit BMW, sondern mit dem Autohaus geschlossen wurde, kann das Autohaus bestimmen, dass grundsätzlich die Reparatur in einer vom Autohaus zu bestimmenden Werkstatt erfolgen muss."Leider ein unnötig komplizierter Vorgang, weil das Autohaus einfach sparen wollte... Naja...
Zum Glück wird nun endlich mal was gemacht. Schade, dass man erst mit der "Eisenstange" kommen muss, damit sich das Autohaus (das für mich danach eh gestorben wäre) bewegt.
Lass Dir nur alles im Detail schriftlich bestätigen und vom Anwalt absegnen.
Viele Grüße
Gerhard
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Zum Glück wird nun endlich mal was gemacht. Schade, dass man erst mit der "Eisenstange" kommen muss, damit sich das Autohaus (das für mich danach eh gestorben wäre) bewegt.
Lass Dir nur alles im Detail schriftlich bestätigen und vom Anwalt absegnen.
Viele Grüße
Gerhard
Traurig, aber leider immer wieder wahr… Das Autohaus ist definitiv auch bei mir gestorben.
Ja, definitiv alles schriftlich bestätigen lassen und evtl. lasse ich mein Auto anschließend nochmals bei meinem BMW Autohaus durchchecken.