Ich meinte ja nicht die Kopie des Dokuments im Handschuhfach, sondern ein Foto auf dem Handy.
Und die i-Kfz-App wird dzt. im Ausland nicht akzeptiert. Für Pendler also nicht geeignet.
Viele Grüße
Gerhard
Das Foto auf dem Handy wäre rechtlich so viel wert wie eine Kopie im Handschuhfach.
Sämtliche Apps dieser Art werden derzeit nicht gegenseitig anerkannt, wir haben in Österreich seit ein paar Jahren nicht nur den Zulassungsschein Teil 1 sondern auch den Führerschein digital.
Eine gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU ist jedenfalls geplant und wird die nächsten Jahre kommen. Die Daten sind ja schon lange vorhanden und der gegenseitige Austausch auch (fast) geregelt, in der Strafrechtspflege schon mit dem Prümer Vertrag, die Datenbanken und Abfragemöglichkeiten bestehen schon, man muss das nur mehr auf das Verwaltungsrecht erweitern.
Ich bin hier auch der Meinung, dass dies alles nicht sonderlich datenschutzrechtlich relevant ist, da die Daten ja schon vorhanden sind.
Wer keinen Fremdzugriff auf seine Daten haben möchte, muss sich seiner sämtlichen elektronischen Geräte mit Internetverbindung entledigen, keine Verträge mit irgendwelchen Firmen eingehen, seine Fahrzeuge und seinen Wohnsitz abmelden, seinen Job und die Krankenversicherung kündigen und mit einem Zelt in einen Wald in der Wallachei ziehen um als Einsiedler zu leben. Aber auch da darf man halt niemandem davon erzählen.
Ich erlebe das beruflich auch immer wieder, dass die Leute zunächst bereitwillig überall ihre Daten zur Verfügung stellen aber sobald man diese bereits bestehenden Daten (oft nur zum Teil) visualisiert, geht das große Geschrei los.