Kennzeichen anbringen

  • Hallo miteinander,


    das Thema "Kennzeichenhalterung" wurde schon in einigen Beiträgen behandelt.

    Nun scheint der Gesetzgeber die "Grauzone" der Anbringung geregelt zu haben.

    Dazu heute gelesen:

    Wie man sein Kfz-Kennzeichen am Auto befestigt, war bisher nie klar geregelt. Immer mehr Autofahrer nutzten deshalb einfache Methoden wie Klett oder Magneten. Doch dies könnte laut tuningblog.eu nun Bußgelder in Höhe von 60 Euro zufolge haben.

    In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde die Anbringung jetzt im wahrsten Sinnen des Wortes „fest“ geregelt. Denn: eine feste Anbringung des Kennzeichens ist seit Februar ein Muss. So lautet es im Gesetzestext der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein“. Ein Ende also für Saugnäpfe, Magneten und Klett. Die Schilder sollen nur mit hohem Kraftaufwand oder Werkzeug entfernt werden können. Einfache Anbringungen also besser durch kompaktere austauschen.


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung

  • Ich denke, dass die "Clips-Halter" weiterhin erlaubt sind, sonst wären sie explizit genannt worden.


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung

  • Also beim besten Willen.

    Mein geklettetes Kennzeichen bekomme ich ohne Werkzeug nicht ab.

    Werkzeug in diesem Fall ein Rakel oder eine Kreditkarte

    MfG Chris


    G31 530d xDrive - Luxury Line - Sophistograu Metallic - Bj 09/2017 - ID6

  • Ich glaube eher das diese Clips Dinger verboten sind, war da nicht die Rede davon das die Dinger sich nicht einfach entfernen lassen?
    Klett ist nicht einfach, diese Clips Dinger schon meiner Meinung nach.

  • Da mach ich mir keine Gedanken. Mein Nummernschild ist mit Klett befestigt und "fest". Ohne stabilen Rakel (dazu zähle ich keine Kreditkarte) bekommt man das nicht ab.

    Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Da will ein gewisser Blog wohl paar "User anziehen".

    Der TÜV etc. kann das gerne prüfen, gehe davon aus eine Aussage wie "das ist nicht fest" ist schwer zu belegen.

  • Wer überprüft den sowas bzw. ist dazu ermächtigt? Wenn er bei meinen aufgeklebten Zweifel hat, darf er das gerne mal probieren, ob das einfach geht. Natürlich ohne irgendwas zu beschädigen. Mal schauen, ob er sich traut.

  • Das wird sich zeigen ob TÜV & Co. am Kennzeichen "rütteln".

    Bin schon auf die ersten Erfahrungen gespannt.


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung