Ich wäre da zurückhaltend, gegen die Schmerzensgeldforderung des hingefallenen, grundgesicherten Asozialen darfst Du nicht mit Deinem Schadensersatzanspruch wegen des verkratzten Autos aufrechnen.
Schafft euch eine Garage an.
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Natürlich bist du nicht in der Nähe wenn der Arme Kerl daliegt! Du hast nichts gesehen oder gehört!
Zudem bist du am besten auch nicht zugegen wenn dann irgendjemand dazukommt!
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. . . da er psychisch krank ist wurde er erstmal wieder auf freien Fuß gesetzt, und hat prompt weiter gemacht.
Man kann gut verstehen, dass das auch die Polizei depremiert.
Viele Grüße
Gerhard