• Hab nu die Unterlagen bekommen. Mir wurde gesagt, dass der Wagen einen kleinen Unfall hatte. Was haltet ihr von den beiden Passagen aus dem Vertrag?


    Ich hab den Vertrag jetzt noch nicht unterschrieben. Weil ich wegen der beiden Passagen unsicher bin:


    Erste Passage:

    Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug nachfolgend aufgeführte Abweichungen von den objektiven Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB aufweist:


    2980,94 €. Behobener Frontschaden. Im Zuge der optischen Aufbereitung wurden folgende Arbeiten durchgeführt: Dachspoiler lackiert, Felgeninstandsetzung glanzgedreht vorne beide, hinten rechts -Sommerreifen ersetzt -Stoßfänger hinten lackiert -Stoßfänger vorne unterhalb lackiert.


    Zweite Passage:
    Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug unter Verkürzung der Verjährungsfrist für die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche auf 1 Jahr verkauft wird. Eventuelle Zusagen aus einem gültigen BMW-Qualitätsbrief bleiben hiervon unberührt

  • Ich würde dieses Auto nicht Kaufen!

    So was soll man vor der Probefahrt kommunizieren!!!

    BMW 540i x -Drive Touring, EZ 11/17 mit Luxury Ausstattung, ohne Mischbereifung.


    BMW R1250Gs Trophy, EZ 05/2023

  • Sorry, aber das ist unseriös, beim Kaufvertrag auf Unfälle hinzuweisen, welche vorher, und das ist eine lange Zeit, verschwiegen wurden. Ich würde entweder nicht kaufen, oder nochmal verhandeln. Ein bitterer Nachgeschmack wird immer bleiben.

    G31 530i Touring Luxuryline 12/2018 (Prod. 11/2018)

  • Das ist der BMW Standard Vertrag, ist normal. Unfall ist nicht gleich Unfall bei BMW, es kommt drauf an was gemacht wurde. Auch eine Nachlackierung der Stoßstange wegen eines Parkremplers ist bei BMW schon ein Unfall. Normalerweise müsste BMW das Gutachten vorliegen oder die Rechnung der Reparatur, wenn es ein Leasingrückläufer war.

    M550i, LCI, Saphirschwarz Metallic.

    Einmal editiert, zuletzt von Lefty ()

  • Der Verkaeufer muss Nachlackierungen vertraglich angeben. Das ist hier geschehen. Wenn der Wagen einen Unfall hatte muss das separat angegeben werden. Das ist, wie Lefty schon schrieb, BMW Standard und hat erstmal garnix verwerfliches. Man kann sich ja die Unfallfreiheit nochmal extra in den Vertrag schreiben lassen. Gibt eh kaum 5er welche nicht aus optischen Gruenden nachlackiert wurden.

  • Ich fand es natürlich auch befremdlich, dass er mir das mit dem Unfall nicht beim Gespräch mitgeteilt hat. Hab ich ihm auch gesagt. Es scheint ja nix dolles gewesen zu sein. Als mir mal einer hinten leicht aufgefahren ist, war es auch mega teuer, weil Stoßfänger und Chromleiste getauscht werden mussten.


    Grundsätzlich stört mich das also nicht, dass er einen Unfall hatte. Aber ich war wegen den Passagen unsicher.


    Ich würde mit dem Wagen eh zur Dekra hier fahren und den komplett durchprüfen lassen und wenn die was finden dann Ansprüche geltend machen.