Könnte der Tausch des Fahrwerks Einfluss auf die Garantie nehmen?

  • Nabend,

    wechsle jetzt auf das KW-Fahrwerk und wurde von jemand darauf hingewiesen, das ich mich absichere, ob meine Garantie nicht beeinträchtigt wird.

    Klar, wenn der Motor schaden nimmt, ist das sicher irrelevant, aber wenn BMW neue Querlenker bezahlen soll, sind sie sicher recht aufmerksam, was Änderungen betrifft.


    Grüße Manuel

  • Ich bin mir ziemlich sicher das die Garabtie auf Fahrwerkskomponenten dann auf dem Spiel steht. Auf jeden Fall wird jeder Freundliche diakutieren und Auswege suchen

    Gruß

    Sebastian


    BMW G31d xdrive MSport carbon schwarz.

    Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren

  • Natürlich. Das was nicht baulich oder technisch verändert wurde, verliert auch keine Garantie.

    Gruß

    Sebastian


    BMW G31d xdrive MSport carbon schwarz.

    Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren

  • Habe eben bei der Garantie-Hotline angerufen.

    Es "kann" zu Ablehnungen der Garantie kommen, selbst wenn der Schaden an einem völlig anderen Bauteil ist, als das Geänderte!

    D.h. im Klartext, nach einem Motorschaden kann BMW die Regulierung einschränken oder ablehnen weil ein Fahrwerk verändert wurde.

    Die Garantie gilt nur für das Fahrzeug, wie es konzipiert wurde.

    Kulanz ist nach baulichen Veränderungen "völlig ausgeschlossen".


    Wie bitte??!!


    Dann habe ich noch gefragt, wie es mit der V-Max-Aufhebung aussieht und bekam die erwartete Antwort: Eingriffe in das Motormanagement führen zu sofortigem Ausschluss der Garantie. Ja, war klar.

    Und, wenn das Emblem "mockert" ist das auch nicht abgedeckt. ;) Dann muss man es halt bei den Chinesen kaufen für 12€.

    Das mit dem Fahrwerk finde ich aber jetzt wirklich schwierig.

    Bin fast am überlegen, ob ich es sein lasse aber dennoch fassungslos das man diese Antworten bekommt.
    Klar, wenn es darum geht sich vor Kosten zu drücken, kennen sie ihre Wege. Aber dennoch sehr unangenehm.


    Grüße Manuel

  • Entschuldige aber was hast Du erwartet?? Es steht auf einem anderen Blatt was in Wirklichkeit passiert und es hängt nicht wenig von Deinem Freundlichen ab. Bei einem Garantieantrag muß er ja z.B. nicht erwähnen, daß da ein geändertes Fahrwerk ist. Bei einem "harten" Streit wird es BMW auch schwer fallen nachzuweisen, daß ein kaputtes Navi was mit dem Fahrwerk zu tun hat. Am E61 z.B. habe ich keine Garantie auf die rostende Heckklappe bekommen, weil 1 Service nicht bei BMW gemacht war. Es konnte mir keiner erklären was den ein nicht unbekanntes Problem mit einem Service bei BMW zu tun hat. Zumal das Problem meinem BMW Mechaniker aufgefallen ist, als der Wagen bei BMW zum Tausch von irgendwelchen Teilen war. Ist aber irrelevant....


    Wenn Du "Garantieängste" hast, würde ich Umbauten in der Garantiezeit einfach lassen!


    Timiboy

  • Mir ist ein Fahrwerk zu wichtig, als das ich es nicht umsetzen würde.
    Eine Garantie ist eine Risikoversicherung und vermutlich wird man sie nicht mal brauchen.
    Der Freundliche, der den höhere Einfluss nimmt, will auch zufriedene Kunden und

    eine recht teure und umfangeiche Rechtschutz habe ich auch.

    Also, der Einbau findet statt und was am Ende des Tages (der Garantie-Zeit) wirklich unter der Bilanz steht, schreibe ich hier in diese Beitrag in 2 Jahren.

    Denn das trage ich doch gleich mal in meinen Kalender ein.


    Dank Dir aber schon mal herzlichst.

  • Der Schaden muss nachweislich in Verbindung mit einer Modifikation stehen. So war es bei mir bislang immer.
    wie schon gesagt, wenn der Motor hops geht, muss BMW auch erstm beweisen, das es am Fahrwerk lag. Da wird sich kein Richter drauf einlassen. Und das weiß BMW. Was bei denen in der Garantie steht ist vielleicht eine Sache, aber Umsetzbar ist das nicht. Also mal ehrlich, keine Sorge wenn du das Fahrwerk änderst.

    Gruß

    Sebastian


    BMW G31d xdrive MSport carbon schwarz.

    Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren

  • Habe eben bei der Garantie-Hotline angerufen.

    Es "kann" zu Ablehnungen der Garantie kommen, selbst wenn der Schaden an einem völlig anderen Bauteil ist, als das Geänderte!

    1. Bei Gewährleistung oder Garantie

    2. Bezweifle ich dass da bei einem Motorenschaden jemand nachfragt auf änderungen am Fahrwerk, wenn nicht gerade die Oelwanne aufgeriessen ist., was eh keine Garantie mehr wäre.
    3. Sollte es nicht im interesse der Werkstatt sein, dich bei BMW zu verpfeiffen.