Leider nein. Ich hatte Start/Stoppanlagen bisher auch immer deaktiviert, beim G31 LCI geht das aber nur noch bedingt über Umwege (Fahrmodus "Sport" oder Wählhebel auf D/S).
Beiträge von Kupferzupfer
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Ja, die Bereinigung. Denn während der "Aus-" Phase verschleißt im Vergleich zu einem im Leerlauf (weiter-)laufenden Motor nichts, Kraftstoff wird auch keiner eingespritzt.
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Welches Handbuch meinst Du? Etzold und Kopp gab es zuletzt für den e34, der hatte ein normales Zündschloss. Eigentlich hatte ich gehofft, dass es einer weiß, etwa weil er häufiger damit zu tun hat als ich.
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Wie bringe ich die vorderen Scheibenwischer in den Servicemodus? 1 x Engine Start drücken ohne Pedaltreten? Ggf. Fahrertür dabei auflassen?
Scheitere häufig beim Versuch, nur die Zündung anzumachen, und starte den Motor.
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Wenn Du den Wählhebel nur nach links klickst schaltet das Getriebe weiter automatisch rauf und runter, aber die Start/Stoppanlage ist deaktiviert.
Macht beispielsweise auch Sinn, wenn man viel im Eco Pro Modus fährt und ausnahmsweise stärker beschleunigen möchte (z.B. auf der Einlaufspur zur Schnellstraße), nach erreichen des Wunschtempos kannst Du den Wählhebel dann wieder nach rechts schieben.
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Mach Dir keinen Kopf. Die Konstruktion der Start-/Stoppanlage ist viel problemloser als Dir Experten auf Youtube erzählen wollen, dem Motor drohen weder Mangelschmierung noch Kettenabriss. Wenn es Dich stört , weil Du Gewohnheitstier bist und Dich nicht umgewöhnen magst, dann schieb den Wählhebel vor der Kurvenfahrt nach links auf D/S, dann läuft der Motor währenddessen weiter.
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Ich würde ein Auto nach 180.000 km Laufleistung nicht einmal mehr mit geschenkten Tieferlegungsfedern tiefer legen wollen. Die Wahrscheinlichkeit, zumindest einen Teil der Einbau- und Vermessungsarbeit nach vergleichsweise kurzer Zeit noch einmal machen zu müssen, wäre mir zu groß.
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Nach dieser Logik wären starre Anhängekupplungen wohl generell nicht genehmigungsfähig. Selbst wenn der Schadensverursacher eine Vollkasko haben sollte, seine Front einen Schaden oberhalb der Selbstbeteiligung erleidet und er die Kasko nach dem Kontakt mit dem Kugelkopf für den Eigenschaden in Anspruch nimmt, dürfte die Versicherung den Vertrag hochstufen, wenn sie eine Entschädigungsleistung erbringt. Dem steht die Ersparnis der Versicherer entgegen, wenn durch den Kontakt mit dem Kugelkopf das Fahrzeug unbeschädigt bleibt.
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Wie soll ein nicht abgenommener oder eingefahrener Kugelkopf die Betriebsgefahr erhöhen? Der verhindert oder vermindert den (Fremd-)Schaden doch, wenn der Schädiger da auffährt.
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3 x Start/Stopp hab Ihr gedrückt?