Beiträge von Toelke

    Bei E-Prüfzeichen welche nicht ins Material geprägt sind handelt es sich um Fälschungen. Dieser Umstand ist TÜV Prüfern die ihren Job ernst nehmen bekannt.

    Dabei beziehe ich mich in diesem Fall auf die Scheinwerfer welche sich außen am Fahrzeug befinden und jeglichen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind.

    Sofern die Leuchten unauffällig funktionieren, wird allerdings kaum irgendjemand nach den E-Prüfzeichen sehen.

    Setup und der Auspuffschalter sind ohne Funktion, mit den 3 Tasten mit den Symbolen drauf, lassen sich ganz normal die Modi schalten (Sport, Comfort, Eco Pro). Das geht dort und eben am Lenkrad mit den M1/M2 Tastern.

    Der zweite „idrive“ ist der DRC AC von Audison und steuert bestimmte Funktionen meiner DSP Endstufe.

    Ich würde da erstmal entspannt bleiben. Viele Hinweise hier sind mMn etwas übertrieben. Wenn der Wagen völlig unauffällig fährt, einfach diese Saison noch fahren und dann kommende Saison 2 neue Hinterreifen.

    Fein abgeschrieben. ;)


    Ergänzung: Permanentes Linksschleichen und dabei den Verkehr aufhalten ist natürlich auch Nötigung.


    Und: Der Nachweis einer Nötigung ist nicht so einfach, so lange nichts wirklich passiert ist. Oft steht da bloß Aussage gegen Aussage, zum anderen muss der Fahrer identifiziert werden, da es immer eine personenbezogene Angelegenheit ist, d.h. der Anzeigende muss im Zweifel den „nötigenden“ Fahrer identifizieren können. Dies ist regelmäßig nicht der Fall und oft selbst mit Dashcam Videos schwierig.

    Das soll jetzt keine Argumentation fürs Nötigen sein, sondern nur ein Hinweis an die Oberlehrer mit Blutdruck, statt zur Polizei zu rennen, ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen.