Ein Teil mit ABE muss grundsätzlich nicht eingetragen werden , heißt ja auch allgemeine betriebserlaubniss.....
Aber , sobald ne andere veränderung dazukommt , z.b Federn , oder zubehörfelgen , ist die ABE ungültig....
Falls du sonst nichts ändern willst , reichen dir Platten mit ABE , und einfach mitführen.....
Aber irgendwo hab ich gelesen du hast ne Tieferlegung... , in dem Fall ist die ABE sowieso ungültig....
Mfg
Arni