Beiträge von Bobbin

    als Einziges. Die Anderen Teile, um die es hier ja primär geht aber schon.

    Ich finde halt die Stelle megahässlich - schwarze Haube, schwarze Schürze und dann dieses hässliche violette Teil dazwischen. Ich werde es wohl vom Profi in Wagenfarbe lackieren lassen ...


    Gruß Bobbin

    Wenn ich das Auto auf lackiertem Boden abstelle, klingt es nach dem Verlassen, als würden die Vorderräder hin und her gelenkt - dieses typische quietschende Geräusch, ca. 0,5 sec., später wieder, als würden sie hin und her bewegt. Zu sehen ist nichts, das Geräusch kommt ebenfalls von vorne. Eventuell hängt das ja zusammen.


    Gruß Bobbin

    Fahrzeugteileverordnung FzTV

    §14.1 - Erlöschen ", wenn sie den jeweils geltenden Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht": da der Scheinwerfer vollumfänglich funktionsfähig ist und die zusätzliche Lackierung keine Rechtsvorschriften tangiert, sehe ich das nicht als gegeben an

    §14.2 - Widerrufen - "den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht entspricht." dito.


    Jetzt Du ;)

    Eine Einzelabnahme ist doch eh nicht möglich, da die Bauartgenehmigung für den Scheinwerfer erlischt...


    (Veränderungen am Design: Jede Änderung am ursprünglichen Design, sei es durch Lackierung, Folierung oder das Polieren der Oberfläche, beeinträchtigt die Bauartgenehmigung)

    Also reden wir über Bauartgenehmigung und nicht Betriebserlaubnis :/

    Wo ist denn das Erlöschen der Bauartgenehmigung gesetzlich geregelt :?:

    Das ursprüngliche Design ist ja erhalten geblieben - und die zusätzliche Farbschicht beeinträchtigt die Funktion und Sicherheit in keiner Weise. Eine stichhaltige Begründung für ein Erlöschen fällt mir auf die Schnelle nicht ein...


    Gruß Bobbin

    Somit dürfte die Betriebserlaubnis durch eine Veränderung erlöschen.

    Keine Ahnung ob bei so was eine Einzelabnahme realistisch vom Kostenpunkt ist, aber ansonsten geht es halt nicht (bzw. könnte günstiger sein, deine Xenons direkt durch LED oder Laser zu ersetzen).

    Das ist mE. falsch. Nach §19 StVZO (2) ist keine der drei Voraussetzungen gegeben, dass die BE erlischt. Es könnte sie höchstens einer entziehen. Weil er vermutet, dass sie erloschen ist :/


    Gruß Bobbin