Scheinwerfer lackieren ,kein LED

  • Nicht zwingend, bei geringer Lichtausbeute geht/ging es auch ohne, VW Amarok war so ein Kandidat, ich glaube beim Alfa Giulia Vorfacelift war es auch so, dass es eine schwache Variante ohne SRA gab und erst die aufpreispflichtige und stärkere Version eine SRA hatte.

    G31 530i Touring, M Paket, Bluestone, EZ 11/2019 -> ID7 Lite

    Es fehlen euch manchmal die Umlaute? Sorry, englische Tastatur wenn ich auswärts arbeite.

  • Hi


    Die gleichen Gedanken hatte ich auch schon...

    Wenn den Scheinwerfer öffnest , die Innereien lackierst... , das merkt kein Mensch... , gibt auch in der Bucht welche die das anbieten zu nem horrenden Kurs...


    Aber , hab selber Mal spaßeshalber den oberen Teil foliert...

    Hat prinzipiell nicht verkehrt ausgeschaut... , aber , dieser silberne Augenaufschlag , ist so die Charakteristik des g30/31.,,,

    Mit der Folie wars kein g31 mehr....

    Deswegen war die Folie ganz schnell wieder weg...


    Mfg

    Arni

  • Geb ich dir recht, für mich sieht das nach "Wörthersee 2005 - ich war dabei" aus

    G31 530i Touring, M Paket, Bluestone, EZ 11/2019 -> ID7 Lite

    Es fehlen euch manchmal die Umlaute? Sorry, englische Tastatur wenn ich auswärts arbeite.

  • Naja,ich war noch nie am Wörthersee ( hatte auch noch nie einen GTI😉) aber zum Glück sind ja die Geschmäcker verschieden und ich werde auch wieder die Embleme wegmachen,ich mag den cleanen look- auch da kriegen die meisten die Krise...

    Wichtig finde ich das jedem sein Auto gefällt,ich denke ich werde das mal probieren und dann schauen.danke für die Infos und allzeit gute Fahrt 🙏✌️🤗✔️🏎️

  • Versuch es mit Folie! Das kann man fix rückrüsten.

    Ein lackieren ist nicht erlaubt. Analog zum Bekleben der Scheinwerfer und der Rückleuchten, oder dem Lasieren von früher. Und da ist der Rennleitung egal, an welcher Stelle hier lackiert wurde.

  • Somit dürfte die Betriebserlaubnis durch eine Veränderung erlöschen.

    Keine Ahnung ob bei so was eine Einzelabnahme realistisch vom Kostenpunkt ist, aber ansonsten geht es halt nicht (bzw. könnte günstiger sein, deine Xenons direkt durch LED oder Laser zu ersetzen).

    Das ist mE. falsch. Nach §19 StVZO (2) ist keine der drei Voraussetzungen gegeben, dass die BE erlischt. Es könnte sie höchstens einer entziehen. Weil er vermutet, dass sie erloschen ist :/


    Gruß Bobbin

  • Eine Einzelabnahme ist doch eh nicht möglich, da die Bauartgenehmigung für den Scheinwerfer erlischt...


    (Veränderungen am Design: Jede Änderung am ursprünglichen Design, sei es durch Lackierung, Folierung oder das Polieren der Oberfläche, beeinträchtigt die Bauartgenehmigung)

  • Eine Einzelabnahme ist doch eh nicht möglich, da die Bauartgenehmigung für den Scheinwerfer erlischt...


    (Veränderungen am Design: Jede Änderung am ursprünglichen Design, sei es durch Lackierung, Folierung oder das Polieren der Oberfläche, beeinträchtigt die Bauartgenehmigung)

    Also reden wir über Bauartgenehmigung und nicht Betriebserlaubnis :/

    Wo ist denn das Erlöschen der Bauartgenehmigung gesetzlich geregelt :?:

    Das ursprüngliche Design ist ja erhalten geblieben - und die zusätzliche Farbschicht beeinträchtigt die Funktion und Sicherheit in keiner Weise. Eine stichhaltige Begründung für ein Erlöschen fällt mir auf die Schnelle nicht ein...


    Gruß Bobbin

  • Also reden wir über Bauartgenehmigung und nicht Betriebserlaubnis :/

    Wo ist denn das Erlöschen der Bauartgenehmigung gesetzlich geregelt :?:

    Das ursprüngliche Design ist ja erhalten geblieben - und die zusätzliche Farbschicht beeinträchtigt die Funktion und Sicherheit in keiner Weise. Eine stichhaltige Begründung für ein Erlöschen fällt mir auf die Schnelle nicht ein...


    Gruß Bobbin

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