Beiträge von Bo87

    Ich denke du hast mich nicht richtig verstanden.


    Ich möchte , dass die Mängel fachmännisch behoben werden.


    Momentan steht für mich außerFrage den Wagen abzugeben. Laut geltenden Gesetz muss ich es auch nicht tun. Dies weiss der Händler auch und bot mir eine Gutschrift an, welche ich abgelehnt habe.


    Es gibt einen Kaufvertrag/verbindliche Bestellung, in diesem/dieser sind die Mängel nicht aufgeführt.

    Somit "muss" der Händler den Wagen so herrichten, wie er ihn im Kaufvertrag beschrieben hat (... Es sei denn, es ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden). Unverhältnismäßig hohe Kosten liegen allerdings nicht vor.


    Laut juristischer Ersteinschätzung, wird der Händler die Mängel beheben müssen.

    ...


    Zu deinem "Königsweg"; vielleicht würdest du dich damit abfinden. Da tickt ja jeder anders.

    Rechtsbeistand macht es nicht leichter.

    Überlege dir, ob du mit den Fehlern für diesen Preis leben kannst oder nicht.

    Der Händler hat sich wohl überlegt, dass er das Auto auch mit diesen Beschädigungen für den gleichen Preis gut verkaufen kann.

    Natürlich wird es nicht leichter. Ich glaube aber schon, dass der Händler solche Mängel hätte angeben müssen und durch Druck (Anwalt bzw. ggfs Klage) wird er es am Ende beheben müssen. Man kann nicht mit zweierlei Maß messen.


    Wie gesagt, mit Gebrauchsspuren habe ich kein Problem, ist ja auch kein neues Fahrzeug.


    ... Beim gestrigen Telefonat lenkte der Händler schon etwas ein indem er eine Gutschrift angeboten hat.

    Will aber gar kein Geld, möchte nur die Mängel behoben haben. Wie hier schon jemand schrieb, muss ja nicht alles neu.

    Ja stimmt alles was du sagst. Ich will den ja auch nicht abgeben, der Händler soll die Dinge fertig machen dann bin ich auch zufrieden.


    Bei diesem BMW Vertragspartner habe ich noch nie einen gekauft, bis dato immer bei anderen BMW Vertragspartnern. Es gab nie solche Fälle, immer ist alles transparent abgelaufen.


    Mein Anliegen bezog sich darauf, ob ich Nachbesserung verlangen kann oder ich ihn abgeben muss.


    Nervt dennoch zumal wenn man den Kotflügel nicht fertig macht dann wird es schlimmer. Und möchte dies nicht selbst zahlen. Aufgefallen ist das mit dem Kotflügel als ich das Problem mit dem Klarlack gesehen habe.

    ... Der Händler will ja den Wagen nicht fertig machen. Der will den zurück nehmen und mir 100 % den Kaufpreis erstatten.


    Gerade nochmal in die Garage und etwas geschaut, Leisten an der Frontscheibe stehen an der oberen Kante ab. Nach Einsicht der Servicehistory wurde 2mal die Frontscheibe getauscht und dann haben die wohl die alten Clipse verwendet :/ dies ist noch ein Mangel... Lieber suche ich nicht mehr weiter....



    Bin jetzt gespannt wie BMW reagiert.

    Habe auch vorhin schon die Rechtsschutz kontaktiert und wurde zu einem Anwalt durchgestellt. Er meinte, ich hätte gute Chancen. Alleine die Aussage, dass die den Wagen wieder zurücknehmen, soll laut Anwalt, ein indirektes Schuldeingeständnis sein weil kein Händler einfach so einen Wagen zurücknimmt. Zumal sie ja nicht nachbessern möchten.

    ... Das ist es ja, der Händler möchte den Wagen ohne Abzug zurück. Also ich bekomme mein komplettes Geld angeblich zurück. Will ich eigentlich nicht. Weil der Dicke die Ausstattung hat welche ich gesucht hatte und ich einen "relativ" guten Preis bezahlt habe. Ich habe dem Händler zwei Möglichkeiten genannt, zum Einen, dass alle Mängel/Beschädigungen behoben werden. Oder die mir eben ein ähnliches Fahrzeug geben; möchte aber natürlich nicht schlechter gestellt sein.


    ... Bei der Nachbesserung hat er etwas herum geheult weil es laut deren grober Kalkulation relativ kostspielig wäre. :D

    Es geht um Folgendes:


    Riss (Schnitt) im Kofferraumteppich, Naht des Lenkrades löst sich (mittlerweile entstand ein kleines Loch), am Kotflügel löst sich der Klarlack (wurde nachlackiert), Delle im Kotflügel hinten (1,3mm tief), Laderaumabdeckung hat einen Schnitt.


    Also ich wäre davon ausgegangen, dass man solche Mängel vor dem Kauf erwähnt. Natürlich würde ich nie normale Gebrauchsspuren reklamieren. Aber diese Mängel entstehen nicht durch normalen Gebrauch.


    ... Wenn ich den Wagen beispielsweise nach 1-2 Jahren verkaufe, muss ich den nachlackierten Kotflügel erwähnen und mache irgendwo minus.

    Kläre das über bzw. Mit einem Anwalt, denn alles andere ist Kaffeesatzleserei.

    Natürlich wenn die Angelegenheit sich weiter verhärtet, dann werde ich einen Anwalt beauftragen. Ich warte erstmal auf die Antwort seitens des Händlers. Habe ihm die Alternative vorgeschlagen, dass er mir ein anderes Fahrzeug zur Verfügung stellt.