Alles anzeigenDa der Händler die Rückabwicklung anbietet und keinerlei Kosten abverlangt, kannst dich auch auf den Boden schmeißen und trampeln, aber es wird dir trotzdem nichts bringen.
Er bietet dir den Königsweg an, den er auch für sich vertreten kann und mehr wird da nicht kommen.
Wie siehts denn andersrum aus? Er würde die Beseitigung anbieten, weil du stur bist und dann gibts den nächsten Terz, weil es zu lange dauert, dass nächste auftritt, nicht beide Seite mit der Beseitungug einverstanden sind und und und.
Also was solls ?
Der Händler hat weder Bock auf nachträglichen Rabatt und hat auch wenig Lust auf unkalkulierbare Kosten im Nachgang und bietet dir einen der Lösungen an, die dir rechtlich zustehen.Und wenn du jetzt mit Anwalt hin und her beginnst, geht das noch ewig hin und her, du verlierst die Lust am Fahrzeug und dir gehen vermutlich einige gute Angebote durch die Lappen.
Ich denke du hast mich nicht richtig verstanden.
Ich möchte , dass die Mängel fachmännisch behoben werden.
Momentan steht für mich außerFrage den Wagen abzugeben. Laut geltenden Gesetz muss ich es auch nicht tun. Dies weiss der Händler auch und bot mir eine Gutschrift an, welche ich abgelehnt habe.
Es gibt einen Kaufvertrag/verbindliche Bestellung, in diesem/dieser sind die Mängel nicht aufgeführt.
Somit "muss" der Händler den Wagen so herrichten, wie er ihn im Kaufvertrag beschrieben hat (... Es sei denn, es ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden). Unverhältnismäßig hohe Kosten liegen allerdings nicht vor.
Laut juristischer Ersteinschätzung, wird der Händler die Mängel beheben müssen.
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Zu deinem "Königsweg"; vielleicht würdest du dich damit abfinden. Da tickt ja jeder anders.