Beiträge von Bo87

    Heute habe ich einen Anruf vom dem BMW Vertragshändler erhalten.


    Es wurde ein Termin vereinbart zur Mängelbeseitigung. Alle angeblichen Gebrauchsspuren (Kotflügel, Lenkrad, Kofferraumteppich, etc) werden durch den Händler beseitigt.


    Das Auto wird auch nicht zurückgenommen (wie Anfangs vom Händler gewollt).

    Einen kostenlosen Leihwagen erhalte ich ebenfalls. Und Nein, es ist keine Kulanz des Händlers.

    Es ist seine Pflicht!


    Falls jemand mal einen ähnlichen Fall hat:


    1. Ab 2022 muss ein Händler den privaten Käufer genaustens über Mängel, Gebrauchsspuren etc. informieren und ggfs. Im Kaufvertrag festhalten.

    2. Der Käufer entscheidet über die Art der Nacherfüllung. Vorausgesetzt die Nacherfüllung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.

    3. Ein Kauf (Kaufvertrag per Mail) reicht schon aus um unter das Fernababtzgesetz zu fallen.



    ... wie felixbn schon geschrieben hat. Man kann sich zu 100% auf das BGB beziehen.

    Kleiner Tipp: lass es mit der Änderung des FA.


    Alles kann man ebenfalls per FDL machen. Das heisst, dass du im Stg die Parameter händisch ändern musst.


    Ist allerdings besser weil du dann alles einfacher zurücksetzen kannst. Auch bei einem Besuch bei BMW und evtl. einem I-Stufen Update kann es mit einem geänderten FA zu Problemen kommen.

    Weil dann die VIN nicht mehr zum FA passt.




    ... Schreib doch mal was du vorhast. Dann kann ich dir die entsprechenden Werte heraussuchen.

    Ich denke du hast mich nicht richtig verstanden.


    Ich möchte , dass die Mängel fachmännisch behoben werden.


    Momentan steht für mich außerFrage den Wagen abzugeben. Laut geltenden Gesetz muss ich es auch nicht tun. Dies weiss der Händler auch und bot mir eine Gutschrift an, welche ich abgelehnt habe.


    Es gibt einen Kaufvertrag/verbindliche Bestellung, in diesem/dieser sind die Mängel nicht aufgeführt.

    Somit "muss" der Händler den Wagen so herrichten, wie er ihn im Kaufvertrag beschrieben hat (... Es sei denn, es ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden). Unverhältnismäßig hohe Kosten liegen allerdings nicht vor.


    Laut juristischer Ersteinschätzung, wird der Händler die Mängel beheben müssen.

    ...


    Zu deinem "Königsweg"; vielleicht würdest du dich damit abfinden. Da tickt ja jeder anders.

    Rechtsbeistand macht es nicht leichter.

    Überlege dir, ob du mit den Fehlern für diesen Preis leben kannst oder nicht.

    Der Händler hat sich wohl überlegt, dass er das Auto auch mit diesen Beschädigungen für den gleichen Preis gut verkaufen kann.

    Natürlich wird es nicht leichter. Ich glaube aber schon, dass der Händler solche Mängel hätte angeben müssen und durch Druck (Anwalt bzw. ggfs Klage) wird er es am Ende beheben müssen. Man kann nicht mit zweierlei Maß messen.


    Wie gesagt, mit Gebrauchsspuren habe ich kein Problem, ist ja auch kein neues Fahrzeug.


    ... Beim gestrigen Telefonat lenkte der Händler schon etwas ein indem er eine Gutschrift angeboten hat.

    Will aber gar kein Geld, möchte nur die Mängel behoben haben. Wie hier schon jemand schrieb, muss ja nicht alles neu.

    Ja stimmt alles was du sagst. Ich will den ja auch nicht abgeben, der Händler soll die Dinge fertig machen dann bin ich auch zufrieden.


    Bei diesem BMW Vertragspartner habe ich noch nie einen gekauft, bis dato immer bei anderen BMW Vertragspartnern. Es gab nie solche Fälle, immer ist alles transparent abgelaufen.


    Mein Anliegen bezog sich darauf, ob ich Nachbesserung verlangen kann oder ich ihn abgeben muss.


    Nervt dennoch zumal wenn man den Kotflügel nicht fertig macht dann wird es schlimmer. Und möchte dies nicht selbst zahlen. Aufgefallen ist das mit dem Kotflügel als ich das Problem mit dem Klarlack gesehen habe.