Beiträge von Bo87

    ... Der Händler will ja den Wagen nicht fertig machen. Der will den zurück nehmen und mir 100 % den Kaufpreis erstatten.


    Gerade nochmal in die Garage und etwas geschaut, Leisten an der Frontscheibe stehen an der oberen Kante ab. Nach Einsicht der Servicehistory wurde 2mal die Frontscheibe getauscht und dann haben die wohl die alten Clipse verwendet :/ dies ist noch ein Mangel... Lieber suche ich nicht mehr weiter....



    Bin jetzt gespannt wie BMW reagiert.

    Habe auch vorhin schon die Rechtsschutz kontaktiert und wurde zu einem Anwalt durchgestellt. Er meinte, ich hätte gute Chancen. Alleine die Aussage, dass die den Wagen wieder zurücknehmen, soll laut Anwalt, ein indirektes Schuldeingeständnis sein weil kein Händler einfach so einen Wagen zurücknimmt. Zumal sie ja nicht nachbessern möchten.

    ... Das ist es ja, der Händler möchte den Wagen ohne Abzug zurück. Also ich bekomme mein komplettes Geld angeblich zurück. Will ich eigentlich nicht. Weil der Dicke die Ausstattung hat welche ich gesucht hatte und ich einen "relativ" guten Preis bezahlt habe. Ich habe dem Händler zwei Möglichkeiten genannt, zum Einen, dass alle Mängel/Beschädigungen behoben werden. Oder die mir eben ein ähnliches Fahrzeug geben; möchte aber natürlich nicht schlechter gestellt sein.


    ... Bei der Nachbesserung hat er etwas herum geheult weil es laut deren grober Kalkulation relativ kostspielig wäre. :D

    Es geht um Folgendes:


    Riss (Schnitt) im Kofferraumteppich, Naht des Lenkrades löst sich (mittlerweile entstand ein kleines Loch), am Kotflügel löst sich der Klarlack (wurde nachlackiert), Delle im Kotflügel hinten (1,3mm tief), Laderaumabdeckung hat einen Schnitt.


    Also ich wäre davon ausgegangen, dass man solche Mängel vor dem Kauf erwähnt. Natürlich würde ich nie normale Gebrauchsspuren reklamieren. Aber diese Mängel entstehen nicht durch normalen Gebrauch.


    ... Wenn ich den Wagen beispielsweise nach 1-2 Jahren verkaufe, muss ich den nachlackierten Kotflügel erwähnen und mache irgendwo minus.

    Kläre das über bzw. Mit einem Anwalt, denn alles andere ist Kaffeesatzleserei.

    Natürlich wenn die Angelegenheit sich weiter verhärtet, dann werde ich einen Anwalt beauftragen. Ich warte erstmal auf die Antwort seitens des Händlers. Habe ihm die Alternative vorgeschlagen, dass er mir ein anderes Fahrzeug zur Verfügung stellt.

    Hi,


    Also es geht um meinen G31 welchen ich erst im Dezember erhalten habe.


    Das Fahrzeug habe ich "online" gekauft. Also aufgrund der Distanz vorher nicht gesehen.

    Der BMW Händler garantierte mir den guten Zustand zu.


    Bei Abholung habe ich allerdings 4 Defizite entdeckt und direkt angesprochen.


    Zuerst sollten es altersentsprechende Gebrauchsspuren sein.

    ... Bei der Recherche was Gebrauchsspuren sind und was Beschädigungen sind, habe ich eine PDF Broschüre von BMW gefunden.

    Dieser Broschüre nach, sind die Mängel keine üblichen Gebrauchsspuren sondern Beschädigungen welche der BMW Händler aufführen hätte müssen.


    Der Händler blieb zunächst hart und sagte, die Broschüre hat keine Aussagekraft weil es nur für Leasingrückgaben gilt. Verstehe ich auch irgendwo, dennoch denke ich man kann daraus erkennen was übliche Gebrauchsspuren sind.


    Heute habe ich mich zu einer Lackiererei begeben und der Meister hat mir mit einem Lackschichtdickenmessgerät gezeigt, dass zudem der Kotflügel lackiert worden ist.


    Also habe ich den BMW Händler wieder kontaktiert, angeblich sind kleine Nachlackierungen nicht erwähnenswert :D


    ... Nach Rücksprache des Verkäufers mit der Geschäftsleitung nehmen sie den Wagen zurück um "unangenehme Situationen" zu vermeiden.


    Abschließend gesagt, ich möchte den Wagen ungerne wiedergeben.

    Welche Rechte habe ich? Kann ich darauf bestehen, dass die mir ein ähnliches Fahrzeug zur Verfügung stellen, ohne dass ich "schlechter gestellt" bin?

    Ja, das passiert auch leider bei anderen Herstellern. Auffällig oft bei deutschen sowie auch französischen Marken. Ein Bekannter hat letztens noch von Audi ein Angebot erhalten, zwecks seiner Adblue-Störung, 3650€ :thumbsup:. Am Ende hat er Adblue Off programmieren lassen (ist aber genauso legal wie AGR OFF)

    Ich weiss nicht wie du dir das vorstellst, aber eine Flasher welcher paar tausend Euro kostet haben die wenigsten Kunden.


    ... Die unverschlüsselte Software dem Kunden auf einem USB-Stick mitzugeben dient dazu, dass er zur Not die Software hat und sie bei jedem Tuner/Programmierer flaschen lassen kann. Natürlich soll er selbst nicht mit der Software spielen. Da appeliere ich an den gesunden Menschenverstand (man geht ja auch nicht hin und verändert sich ein Windowsimage und versucht es dann "irgendwie" auf den Rechner zubügeln.