... Nein Custom. Nur für D
Beiträge von Bo87
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Danke!!! War ein langer Kampf, dennoch habe ich die Lust am Dicken nicht verloren
, jetzt kann nachgerüstet werden. Felgen, Federn schon bestellt. Am Mapping arbeite ich gerne. Getriebesoftware schon drauf. -
Abschluss des Threads:
Gestern, durfte ich meinen Wagen abholen.
Zusammengefasst, es wurden alle Beschädigungen und Mängel auf Kosten des Händlers behoben.
Kotflügel fachmännisch lackiert, Neues Lenkrad verbaut, Teppich im Kofferraum ersetzt, Leiste (Windschutzscheibe) mit neuen Clipsen versehen und die Delle entfernt.
Laut Aussage über 3000€ an Kosten musste der Händler tragen. Glaube ich allerdings nicht.
Einen Leihwagen gab es, die ganze Woche, gratis.
Jetzt steht der Wagen, wie im Kaufvertrag vereinbart, dar.

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Ich gucke mir das Auto vorher an und wenn mir was nicht gefällt, lasse ich die Kiste stehen und suche weiter. Hier scheint es so gelaufen zu sein, als wenn die Karre mit Abschlag wegen der Mängel günstig gekauft wurde, und anschließend mit der Anwaltskeule auf Nachbesserung gepocht wurde.
Der Verkäufer hätte die Mängel im Kaufvertrag vermerken sollen, ich glaube dann wäre das anders gelaufen.
Ich kann das Auto auch stehen lassen wenn ich den Kaufvertrag online gemacht habe und anschließend vor Ort bei der Besichtigung Mängel entdecke. Habe ich selbst so praktiziert.
Ich finde so hat das einen faden Beigeschmack.
Also aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit war ich im Ausland, deshalb konnte ich mir den Wagen nicht vorher ansehen, direkt im Anschluss an die Abholung, musste ich wieder weiter ins Ausland fahren... Wie es auch ist, du solltest nicht einfach so ein Quatsch hinzufügen.
Der Wagen würde auch nicht mit Abschlag verkauft. Ich weiss nicht ob du aus Texten Informationen herausfiltern kannst, aber lies nochmal meinen letzten Beitrag. Aus dem Beitrag sollte hervorgehen, wie der Wagen inseriert war.
... Immer wieder amüsant wie manche versuchen einfach den Troll zu spielen.
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Typisch, ich liebe solche Typen. Billigkarre kaufen und solche Ansprüche stellen, viel schlimmer ist aber, das der Gesetzgeber so etwas scheinbar noch unterstützt.
hochintelligent Aussage!Was weisst du über den Wagen? Preis?
... Der war im oberen Drittel, preislich gesehen, inseriert.
Habe aber aus bestimmten Gründen weniger bezahlt. Diese Gründe hatte der Händler nicht zu beeinflussen. Zugesichert war tadellosen Zustand. Keine Beschädigungen etc.
Wo ist also das Problem, wenn man dann verlangt, dass der Kaufvertrag eingehalten wird?
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Heute habe ich einen Anruf vom dem BMW Vertragshändler erhalten.
Es wurde ein Termin vereinbart zur Mängelbeseitigung. Alle angeblichen Gebrauchsspuren (Kotflügel, Lenkrad, Kofferraumteppich, etc) werden durch den Händler beseitigt.
Das Auto wird auch nicht zurückgenommen (wie Anfangs vom Händler gewollt).
Einen kostenlosen Leihwagen erhalte ich ebenfalls. Und Nein, es ist keine Kulanz des Händlers.
Es ist seine Pflicht!
Falls jemand mal einen ähnlichen Fall hat:
1. Ab 2022 muss ein Händler den privaten Käufer genaustens über Mängel, Gebrauchsspuren etc. informieren und ggfs. Im Kaufvertrag festhalten.
2. Der Käufer entscheidet über die Art der Nacherfüllung. Vorausgesetzt die Nacherfüllung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.
3. Ein Kauf (Kaufvertrag per Mail) reicht schon aus um unter das Fernababtzgesetz zu fallen.
... wie felixbn schon geschrieben hat. Man kann sich zu 100% auf das BGB beziehen.
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Kleiner Tipp: lass es mit der Änderung des FA.
Alles kann man ebenfalls per FDL machen. Das heisst, dass du im Stg die Parameter händisch ändern musst.
Ist allerdings besser weil du dann alles einfacher zurücksetzen kannst. Auch bei einem Besuch bei BMW und evtl. einem I-Stufen Update kann es mit einem geänderten FA zu Problemen kommen.
Weil dann die VIN nicht mehr zum FA passt.
... Schreib doch mal was du vorhast. Dann kann ich dir die entsprechenden Werte heraussuchen.
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Denke es geht mit dem 2100er nicht. Zumindest hatte ich es so gelesen, deshalb habe ich mir auch den 3000er bestellt.
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Wenn was mit der Lambda nicht OK ist, dann bekommt man es meistens mit.
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Darf man erfahren bei welchem Händler du die geschilderten Erfahrungen gemacht hast?
Wuede ich dir gerne nennen aber moechte keine negative Werbung fuer den Haendler machen.