Die Bauartgenehmigung bezieht sich auf den Zustand bei Erteilung der Genehmigung bzw. dem lichttechnischen Gutachten.
Wenn nun ein Bestandteil verändert wird, auch wenn der für die Funktion unerheblich ist, entspricht das Bauteil nicht mehr dem Zustand bei Begutachtung/Ausstellung des Dokumentes.
Ob das nun problematisch für HU und Betriebserlaubnis ist kann ich nicht beurteilen. Ich würde da mal bei der örtlichen Prüfstelle anfragen wie die das sehen.
Eine legale Möglichkeit wäre die Umrüstung auf die Adaptiven LED-Scheinwerfer des LCI, die gibt es mit schwarzem Innenleben ab Werk.
Ergibt aber eine andere TFL-Optik und ob das Umbauen des Pre-LCI hier möglich ist weiß ich nicht. Von den Kosten mal ganz abgesehen.