BMW gibt schon lange keine Garantie mehr, nur noch die gesetzliche Gewährliestung.
Das bedeutet, dass due eine Beweislastumkehr hast.
BMW gibt schon lange keine Garantie mehr, nur noch die gesetzliche Gewährliestung.
Das bedeutet, dass due eine Beweislastumkehr hast.
BMW gibt schon lange keine Garantie mehr, nur noch die gesetzliche Gewährliestung.
Das bedeutet, dass due eine Beweislastumkehr hast.
Hmm....
https://cdn.bimmertoday.de/wp-content/uploads/2016/11/BMW-Qualitaetsbrief-2016.pdf
BMW gibt schon lange keine Garantie mehr, nur noch die gesetzliche Gewährliestung.
Das bedeutet, dass due eine Beweislastumkehr hast.
Stimmt so nicht ganz, denn die Beweislastumkehr ist ja nicht die Bedeeutung von Gewährleistung.
Naja, es ist aus meiner Sicht einer der entscheidendsten Unterschiede.
BMW gibt schon lange keine Garantie mehr, nur noch die gesetzliche Gewährliestung.
Das bedeutet, dass due eine Beweislastumkehr hast.
Beim Neuwagen nicht, korrekt. BMW ist aber kulant und man hat quasi 4 Jahre Garantie.
Beim Gebrauchtwagenkauf über BMW ist es dann immer eine Garantie (wenn auch mit Ausschluss einzelner Teile). Es heißt ja nicht nur Premium Selection GARANTIE und EuroPlus GARANTIE.
Habe gerade das gleiche gehört in der Niederlassung. Habe mein Auto dort abgegeben wegen einer Fehlermeldung, und mir wurde erklärt, das die Garantie schon lange nicht mehr alles übernimmt.. Im Falle eines Motorschadens z.b, hätte der Händler das Recht, bei dem das Auto gekauft wurde, den Motor auszutauschen. In meinem Fall ist der Vertragshändler bei dem ich das Auto gekauft habe 700 km weit entfernt.
Als weiters Beispiel wurde der Accu erwähnt, der für die SOS Meldung im Falle eines Unfalls zuständig ist, der sitzt in der GPS Antenne auf dem Dach. Um den auszutauschen, muss wohl der Himmel usw. runter, Kostenpunkt ca. 1000 Euro. Und da der Accu eine Verschleißteil ist, wird der nicht von der Garantie übernommen. Und ohne dieses SOS Dingens gibbets wohl keinen TÜV.
Früher gab es so etwas nicht, da wird für eine Europaweite Garantie geworben und letztendlich bist Du doch als Gebrauchtwagenkäufer der Dumme.
soweit ich weiß ist es rechtens, dass der verkaufende Händler die Reparatur bei sich oder in einer Werkstatt seines Vertrauens durcvführen darf. Das ist allgemein so. Allerdings bist du NICHT verpflichtet dich um die Fahrzeugverbringung zu kümmern. Das muss der Händler organisieren. Und da hast du einen gewissen Stellhebel!
Ich habe mal vor Jahren dem Händler erklärt (war 500km weg) dass mein Auto aus versicherubgstechnischen Gründen nicht durch fremde Personen gefahren werden darf. Er wollte dann über einen Anhänger abholen und am Ende war ihm das zu kompliziert.
Daher: bleib ruhig. Entweder der Händler lässt dein Auto abholen und reparieren, oder er erteilt die Freigabe für eine andere Werkstatt.
Blöd ists trotzdem, verständlich. Von Europlus und Co würde ich auch mehr erwarten!
Beim Neuwagen nicht, korrekt. BMW ist aber kulant und man hat quasi 4 Jahre Garantie.
Ja, von Quasi Garantie reden sie gern, ist aber wie gesagt eben die Beweislastumkehr und die Hoffnung auf Kulanz statt einem Anspruch.
Ja, von Quasi Garantie reden sie gern, ist aber wie gesagt eben die Beweislastumkehr und die Hoffnung auf Kulanz statt einem Anspruch.
Seien wir doch mal ehrlich:
gibt es auch nur einen G30 huer im Forum der max 4 Jahre alt ist, alle Serviceintervalle bei BMW Eingehalten und nicht gerade 300tkm am Tacho hat, wo BMW keike Kulanz gewährt hat?
Würde mich stark wundern...
Daher das "quasi 4 Jahre Garantie"
Ja, von Quasi Garantie reden sie gern, ist aber wie gesagt eben die Beweislastumkehr und die Hoffnung auf Kulanz statt einem Anspruch.
Das stimmt einfach nicht es du hier schreibst....