Bei den original Belegen für meinen 530i, die ich falsch bestellt hatte, stand Textar drauf, daraufhin hab ich die richtigen von Textar bestellt, da sie weniger, als die Hälfte gekostet haben.
Das bedeutet aber nicht, das das die selben Beläge sind.
Bei den original Belegen für meinen 530i, die ich falsch bestellt hatte, stand Textar drauf, daraufhin hab ich die richtigen von Textar bestellt, da sie weniger, als die Hälfte gekostet haben.
Das bedeutet aber nicht, das das die selben Beläge sind.
Der Händler hat es von direkt BMW gekauft. Er selbst ist ein freier Händler.
Warum wohl? Hast Du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, oder Verkauf im Kundenauftrag? Die ganze herumraterei hier bringt dich kein stück weiter und Du verrennst dich immer mehr.
Alles anzeigenok. Danke für die Nachricht.
Die Scheiben sind sauber, die Bremsen funktionieren bis dato einwandfrei, keine Vibrationen.
Am besten wären dann die Original Bremsbeläge von BMW? Oder?
SG
Reinhard
Was hat das Auto denn auf dem Zähler? Bei normaler Fahrweise ohne Abstandsassi. halten die Beläge eigentlich recht lange. Ich habe bei 50k km noch die 1. drauf. Dann wäre es überlegenswert bei höherem Km stand gleich die Scheiben mit zu tauschen. Bremsen nur Original von BMW, da habe ich mit Fremdherstellern zu viel Mist gehabt und letztendlich doppelt gelöhnt.
Ja weiß ich doch auch nicht
Ich wollte bei dem Betrag einfach auf Nummer sicher gehen.
Und ja, der hat Premium Selection. Aber ich musste die ja auch auf die Alukorosion aufmerksam machen. Also so gut kann der ja nicht geprüft worden sein eigentlich.
Denen kann auch mal was durchgehen, wer guckt bei so einem neuen Auto schon nach Korrosion. Wenn Du bei BMW kaufst kannst, Du nicht viel verkehrt machen und die Premium Selection kannst Du auch noch verlängern nach 2 Jahren.
Der ist aber nicht von BMW, oder? Mit der km Leistung kann dauernd irgendetwas die Grätsche machen.. Kann zig Ursachen haben der Fehler.
Alles anzeigenHab nu die Unterlagen bekommen. Mir wurde gesagt, dass der Wagen einen kleinen Unfall hatte. Was haltet ihr von den beiden Passagen aus dem Vertrag?
Ich hab den Vertrag jetzt noch nicht unterschrieben. Weil ich wegen der beiden Passagen unsicher bin:
Erste Passage:
Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug nachfolgend aufgeführte Abweichungen von den objektiven Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB aufweist:
2980,94 €. Behobener Frontschaden. Im Zuge der optischen Aufbereitung wurden folgende Arbeiten durchgeführt: Dachspoiler lackiert, Felgeninstandsetzung glanzgedreht vorne beide, hinten rechts -Sommerreifen ersetzt -Stoßfänger hinten lackiert -Stoßfänger vorne unterhalb lackiert.
Zweite Passage:
Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug unter Verkürzung der Verjährungsfrist für die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche auf 1 Jahr verkauft wird. Eventuelle Zusagen aus einem gültigen BMW-Qualitätsbrief bleiben hiervon unberührt
Das ist der BMW Standard Vertrag, ist normal. Unfall ist nicht gleich Unfall bei BMW, es kommt drauf an was gemacht wurde. Auch eine Nachlackierung der Stoßstange wegen eines Parkremplers ist bei BMW schon ein Unfall. Normalerweise müsste BMW das Gutachten vorliegen oder die Rechnung der Reparatur, wenn es ein Leasingrückläufer war.
Oder BBS Felgen in mattschwarz mit dem Edelstahl Anfahrschutz
Schwarz lässt die Räder klein wirken.
Eigentlich müsste die neue Schraube dicht halten, evtl. ist schon ein Haarriss entstanden. An meinem F10 35i hatte ich ein ähnliches Problem, zum Glück hat das nachschneiden von dem Gewinde ausgereicht.
Mich regt das fürchterlich auf wenn die Deppen in den Werkstätten keinen Drehmomentschlüssel verwenden, genau daher kommen solche unnötigen und teuren Reparaturen. Genau das gleiche beim Wechsel der Zündkerzen, wo das noch viel mehr Probleme verursachen kann.
Und immer wieder hört man sich den gleichen dummen Spruch vom Monteur an, "Den Drehmoment habe ich im Gefühl"