Bin mir nicht sicher ob man den im iDrive noch einschalten muss.
Auf jeden Fall ist eine gleichzeitige Benutzung von Hotspot und Android Auto mit dem gleichen Smartphone eh nicht möglich.
Ja, muss aktiviert werden.
Bin mir nicht sicher ob man den im iDrive noch einschalten muss.
Auf jeden Fall ist eine gleichzeitige Benutzung von Hotspot und Android Auto mit dem gleichen Smartphone eh nicht möglich.
Ja, muss aktiviert werden.
Danke für den Hinweis, aber das wäre mir neu. Höhere Traglast- und/oder Geschwindigkeitsindex sind m.W.n. immer möglich.
Sind sie auch. Speziell bei Winterreifen hat der Gesetzgeber einiges an Spielraum gelassen. Kann man im www jede Menge Infos zu finden. Was an3k aber meint ist, dass ein Reifen, je schneller er bewegt wird, an Traglast verliert. Das bedeutet, dass dein "V" Reifen bei 240 Km/h nicht mehr seine volle Traglast hat, sondern x% weniger. Auch da gibts Tabellen im www zu finden.
Ich habe vor ein paar Wochen bei Leebmann irgendwas knapp unter 8€ pro Stueck bezahlt.
Eine Frage auch in diesem Kontext: mein Auto steht für knapp zwei Monate unbewegt in der Garage. Ich würde daher gerne ein Dauerladegerät anschließen. Es geht um einen 530d xDrive, EZ 06/2017. Kann mir jemand sagen, wo genau ich das Gerät anschließen muss?
Danke vorab!
Peter
… wie immer … vorne an den dafuer vorgesehenen Punkten im Motorraum.
Du darfst natuerlich Reifen mit einem niedrigeren Index fahren. Das gilt aber nur fuer Winterreifen. Des weiteren muss der LI passen und du brauchst entweder so einen haesslichen roten Aufkleber im Sichtbereich wo die erlaubte Hoechstgeschwindigkeit draufsteht oder du bemuehst die Geschwindigkeitswarnung im iDrive, welche dir dann bei Ueberschreitung einen Alarm ins Kombi knallt.
ADAC schreibt dazu folgendes ....
Da steht dann folgendes ....
.... und bedeutet wenn das Mindestmaß unterschritten wird, muss die Scheibe neu. Da gibts auch keine Diskussion drueber. Ob man, so noch 1mm ueber Mindeststaerke, da nochmal neue Belaege draufmacht, sei jedem selbst ueberlassen.
Normalerweise bedeudet die Mindestdicke den Grenzwert, bis zu dem man noch neue Beläge verbauen darf.
Die Scheibe muss also nicht separat geprüft werden und kann auch dünner werden als die Mindestdicke welche eingraviert ist.
Das lese und verstehe ich aber anders. Ich behaupte mal ganz kuehn, dass wenn die Scheibe die Mindestdicke erreicht oder sogar unterschritten hat, sie getauscht werden muss, da keine volle Bremsleistung mehr gewaehrleistet sein kann.
Die Mindeststärke der Bremsscheibe - Wartung (bremboparts.com)
Da steht, aehnlich sinngemaess wie im verlinkten Artikel von elDudereeno , beim Absatz "Pruefung", bei erreichen des Wertes Scheibe tauschen.
Ja. Bis 10 Jahre, wenn scheckheftgepflegt
.. geht auch ueber die 10 Jahre raus. Alles eine Sache der Verhandlung.
... als Gegenprobe koennte man ja mal das alte Lenkrad wieder einbauen und gucken was dann so los ist.
Ruf doch einfach bei Leebmann an. Die sagen dir schon was du fuer Scheiben brauchst.