Zumindest laut TIS ist die BMW Anweisung, dass sie bis zum nächsten Service halten müssen, sprich noch die 2 Jahre Restlaufzeit haben.
"
Kerntätigkeiten
4 – Haltbarkeit der Gasdruckfedern für Frontklappe prüfen und ggf. ersetzen
Prüfen, ob die Haltbarkeit der beiden Gasdruckfedern für Frontklappe den Zeitpunkt des nächsten Service Bremsflüssigkeit erreicht.
Wird die Haltbarkeit nicht erreicht: Beide Gasdruckfedern für Frontklappe gegen gesonderte Berechnung erneuern.
Beispiel Fahrzeug 1: Haltbarkeitsdatum 10/2029 ist kleiner als der Zeitpunkt des nächsten Service Bremsflüssigkeit 12/2029.
=> Beide Gasdruckfedern für Frontklappe müssen erneuert werden.
Beispiel Fahrzeug 2: Haltbarkeitsdatum 10/2029 ist größer als der Zeitpunkt des nächsten Service Bremsflüssigkeit 01/2029.
=> Beide Gasdruckfedern für Frontklappe müssen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erneuert werden."
Ich meine, dass auch der TÜV so agieren würde, sprich nur weil die heute am Tag der Prüfung noch haltbar sind, garantiert einem das nicht eine erfolgreiche Prüfung, wenn sie nicht noch die 2 Jahre Resthaltbarkeit haben. Natürlich können einzelne Prüfer davon auch abweichen, aber zumindest bei einem kombinierten BF-Wechsel mit TÜV bei BMW prüft BMW das intern ja schon vorher und tauscht halt aus, auch wenn es den TÜV an sich vielleicht nicht so interessieren würde.