Beiträge von AgeC_orange

    So, habe heute früh meinen ebenfalls beim Händler zum AGR Tausch abgegeben. AGR Kühler wird getauscht, im Anschluss das Ansaugsystem abgedrückt - nur wenn dabei Undichtigkeiten auftreten, wird die ASB gewechselt. Kühlmittelverlust hatte ich keinen, das war noch eine wichtige Angabe.

    Ein "I-Stufencheck-/update" gehört laut ihm mit zu der Aktion. Ob es am Ende ein Update gibt, entscheidet der vorhandene Softwarestand.

    Nur das Gewicht der AHK kann einen Einfluss auf die Homologation haben (Mehrgewicht durch Sonderausstattung). Einen Anhängerzyklus gibt es nicht, hierfür müsste es auch einen "Norm-Anhänger" geben ;)
    Viel mehr dürfte das Thema Achs-/Reifentraglast die Kernrolle spielen. Das ist beim G31 so schon teilweise heikel, mehr Stütz-/Zuglast würde das eher noch verschlechtern. Dazu kommen noch diverse Zulassungsbestimmungen, welche mehr oder weniger sinnvoll sind ("Geländewagen vs. PKW").

    Bin mit Ista die ganze Routine durchgegangen und als Lösung wurde angezeigt eine neue Batterie einzubauen und zu registrieren :huh:

    Nach 2,5 Jahren finde ich das schon etwas fragwürdig?


    Ist die Batterie nach der (kurzen) Zeit ein Garantiefall?

    Kann ich da Druck machen oder ist das aussichtslos?

    Meine Batterie war nach 3 Jahren / 48tkm defekt und wurde anstandslos auf Kulanz getauscht. Ebenfalls nach Fehlermeldungen / Abstürzen vom iDrive... Grundsätzlich lohnt es sich aber die Batterie über Nacht einmal vollzuladen, um den Batteriesensor quasi "zu nullen". Der driftet mit der Zeit wohl etwas weg...

    sicher? Ich dachte die anderen können auch im Comfortmodus segeln, nur halt nicht so oft und nicht mit abschalten des Motors beim segeln.


    48V Bordnetz hatte übrigens nur der B47 im Vorfacelift ab 07/19. Alle anderen erst ab LCI.

    Genau so ist ab 07/19 erstmal ID7 Lite, das vollständige ID7 gab es erst ab LCI.

    Du hast recht, den B57 betrifft das erst ab LCI - da muss ich zurückrudern :thumbup:

    Da du schreibst, dass du einen 530d mit ID6 fährst, hast du entsprechend auch keinen Mild-Hybrid. Somit segelt dein Fahrzeug auch NUR im ECO-Pro Modus (ohne MSA) und auch in keinem anderen Fahrmodi. Das Segeln im Comfort-Modus (inkl. MSA im Fahrbetrieb) beherrschen nur die Fahrzeuge mit 48V Bordnetz & Startergenerator (ca. ab 07/2019), parallel wurde auch das ID7 Betriebssystem beim G31 eingeführt.


    Das hat also bei dir mit der Deaktivierung der Start/Stopp-Funktion (welche sich auch easy mit Bimmercode selbst machen lässt) nichts zu tun.


    Ich habe bei mir Start/Stopp Memory codiert, da ich in manchen Situation (lange Ampelphasen / Wartezeiten) die MSA auch gerne gezielt nutze.

    Aus eigener Erfahrung: Lass dir bei Rückgabe SCHRIFTLICH VOR ORT die Erstattung von 100% des Kaufpreises OHNE ABZÜGE signieren.


    Problem: Du hast den Wagen angemeldet und gefahren, somit hat er einen Vorbesitzer mehr und auch mehr Kilometer. Der Händler hat dadurch das Recht, Wertminderung (je nach Fall >15% des Kaufpreises!) bei Rückgabe geltend zu machen.

    Ich hatte den Ärger mit einem Autohaus in Frankfurt, welches im Auftrag einer Eisenbahnfirma agiert. Hier waren allerdings die verschwiegenen Mängel und Defekte am verkauften G31 dermaßen umfangreich, dass wir uns auf eine Rückgabe ohne Abzüge einigen konnten - obwohl ich den Wagen bereits umgemeldet hatte. Hier gab es tatsächlich 100% vom Kaufpreis zurück, rechtlich hätte das aber delikat werden können.


    In meinem Fall waren es Lack-/Karosserieschäden inkl. gesprungenem Rücklicht hinten rechts, abgerissene/gebrochene Innenverkleidungsteile (wurden notdürftig "angedrückt"), massiv rubbelnde Bremsen, ein defektes Panoramadach, Risse in den Ledersitzen, eine fehlende (!) Laderaumabdeckung, Kratzer im Tachoglas, Kratzer auf der Innenseite (!) der Fahrerseitenscheibe, Dellen im Einstieg der Fond-Tür hinten rechts.


    Auch hier wurde mir erst gesagt, dass das "Gebrauchsspuren" wären (2 Jahre / 25tkm alter G31). Eine Nachbesserung / Rabatt wurde ebenfalls sofort abgelehnt.


    Überlege dir gut, ob du den Rechtsstreit führen willst oder du die Chance auf ein anderen G31 nutzt und weiter suchst.

    Interessantes Thema mit der Auflastung!

    Wobei ich bzgl. des Gewichts vs. Motorleistung beruhigen kann. Habe mit meinem 525d Vierzylinder-Diesel auch schon >2500kg gezogen, das geht ziemlich problemlos von der Hand (Bagger auf Anhänger, Anhänger-Arbeitsbühne, etc.). Erwischen lassen sollte man sich halt nicht, aber den G31 hat das garnicht interessiert.

    Dass ein so großes Auto aber nur 2000kg ziehen darf, finde ich dennoch ärgerlich. Rein technisch geht da deutlich mehr - aber da sind wieder irgendwelche Zulassungsbestimmungen im Wege. Die im Gutachten beworbenen 2300kg wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nur bei den wenigsten geben. Das muss dann schon ein sehr nackter G30 sein, damit die Kombination passen wird.