MIN TH (Minimum Thickness) = absolute Verschleißgrenze der Bremsscheibe
Kenne es von früheren Modellen bei BMW, dass es da zwei Verschleißmaße gab. Einmal wie oben die MIN TH und eine Grenze, bei der ein weiterer Belagwechsel nicht mehr empfohlen wurde (oder so ähnlich).
Kurze Frage - kurze Antwort
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MIN TH ist aber die Grenze, bei der die SCHEIBE getauscht werden muss. Ein Weiterbetrieb unter dieser Grenze ist dann nicht mehr sicher und m.E. Nicht zulässig.
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Das Mindestmaß (MIN TH) ist das Maß das beim Einbau der Beläge eingehalten werden muß.
Der Belagsatz kann dann komplett abgefahren werden, auch wenn die Scheibe dann unter MIN TH kommt. So habe ich es in den Unterlagen von BMW verstanden.
Von daher gute Beläge drauf und normal weiterfahren. Ich habe seit knapp 8.000 km als 2. Satz Brembo-Beläge vorne und bin damit zufrieden, Einbau war bei ca. 90.000 km.
Genau so war die Erklärung meines

Neue Scheibe wird erst nötig wenn beim Wechsel der Beläge das MIN TH nicht mehr erreicht wird, dann müssen auch die Scheiben gewechselt werden.
Dh Scheiben werden nicht alleine sondern gemeinsam mit den Belägen getauscht (Achsweise versteht sich)
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MIN TH ist aber die Grenze, bei der die SCHEIBE getauscht werden muss. Ein Weiterbetrieb unter dieser Grenze ist dann nicht mehr sicher und m.E. Nicht zulässig.
Stimmt schon.
Der Prüfzeitpunkt ist an den Wechsel der Beläge gekoppelt, daher gibt es idR die Schreiben nicht alleine sondern gemeinsam mit den Belägen.
Defekt der Scheibe durch bspw. Thermische Überlastung, Risse etc. Mal außen vor. Da wurden bei mir auch mal nur die Scheiben alleine getauscht.
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Nein, das ist definitiv falsch. MIN TH --> Scheibe fertig. Das ist keine Einbaugrenze, sondern eine Betriebsgrenze.
Ja, in der Praxis ist der Prüfzeitpunkt meist an den Belagwechsel geknüpft. Aber deine Schlussfolgerung ist nicht richtig!
Du machst dabei eine Prognosebetrachtung: wenn du davon ausgehen musst, dass die Scheiben den Belag nicht mehr überlegen, werden diese in aller Regel gleich mit getauscht. Weil eben die Verschleißreserve fehlt.
Der Prüfzeitpunkt ≠ Erlaubnis, danach unter MIN TH zu fahren
Daher habe ich bei dem knappen Restmaterial der Scheibe (0,6mm - also ca. 1/3 der möglichen Verschleißspanne) auch einen kritischen Blick drauf.
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Bei solchen Sachen gehe ich nur noch nach Herstellerannleitung vor. Es steht oft genug auf einem Ölfilter irgendein Anzugswert, der komplett von der Herstellervorgabe abweicht.
Zitat aus der Anleitung (gelb markiert):
"Neue Bremsbeläge dürfen nur eingebaut werden, wenn die Bremsscheibenstärke größer ist als die Mindestärke der Bremsscheibe."
Messen welche Scheibe verbaut ist und die entsprechende Mindeststärke als Referenzgröße nehmen.
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Hier noch eine weitere Unterlage dazu.IMG_3728.jpeg
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Nein, das ist definitiv falsch. MIN TH --> Scheibe fertig. Das ist keine Einbaugrenze, sondern eine Betriebsgrenze.
Ja, in der Praxis ist der Prüfzeitpunkt meist an den Belagwechsel geknüpft. Aber deine Schlussfolgerung ist nicht richtig!
Du machst dabei eine Prognosebetrachtung: wenn du davon ausgehen musst, dass die Scheiben den Belag nicht mehr überlegen, werden diese in aller Regel gleich mit getauscht. Weil eben die Verschleißreserve fehlt.
Der Prüfzeitpunkt ≠ Erlaubnis, danach unter MIN TH zu fahren
Daher habe ich bei dem knappen Restmaterial der Scheibe (0,6mm - also ca. 1/3 der möglichen Verschleißspanne) auch einen kritischen Blick drauf.
Dann macht das meine Werkstatt falsch?
Wie antizipierst du die Restlaufzeit der Scheibe und misst das mit einem kritischen Blick?
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Bei solchen Sachen gehe ich nur noch nach Herstellerannleitung vor. Es steht oft genug auf einem Ölfilter irgendein Anzugswert, der komplett von der Herstellervorgabe abweicht.
Zitat aus der Anleitung (gelb markiert):
"Neue Bremsbeläge dürfen nur eingebaut werden, wenn die Bremsscheibenstärke größer ist als die Mindestärke der Bremsscheibe."
Messen welche Scheibe verbaut ist und die entsprechende Mindeststärke als Referenzgröße nehmen.
So kenne ich es auch und dachte es beschrieben zu haben. Ist mir wohl nicht gelungen.
In der Tabelle von ZZ22 steht die Berechnung, damit die Scheibe die neuen Beläge noch übersteht.
Wenn nur die Scheibe getauscht wird. Hast du auf der alte Scheibe eingefahren Beläge, was zu einem schlechteren Bremsergebnis führt und die Beläge „eingeschliffen“ werden, was zu einem erhöhten Verschleiß der Beläge führt.
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Joa, jetzt bin ich genau so schlau wie vorher. Nennmaß - 2,4mm bei normaler Bremsanlage = Erheblicher Mangel.
Das versteh ich jetzt so: Wenn beim Belagwechsel die Scheibe MIN TH erreicht hat, muss sie erneuert werden. Wenn die Scheibe 0,1mm drüber ist, dürfte noch ein neuer Belagsatz verbaut werden, was ich aber Schwachsinn finde, da durch die Scheibenkante der Belagverschleißsensor viel früher anspricht und man einen halben Belag effektiv wegwerfen muss.Bild_2026-05-29_102023331.png