Auto zurückgeben an BMW?

  • der Anwalt sieht da nur seinen Umsatz und die Rechnung die er schreiben kann

    Sehe ich genau so - der Händler hat Rücknahme angeboten - und auch vor Gericht wird es vermutlich auf eine Rücknahme hinauslaufen.

    Ob eine Rechtschutzversicherung die Deckung übernimmt ist fraglich.

    BMW M550D Touring EZ 2020 / BMW M4 (F32) EZ 2019 /BMW 2.8L (E3) EZ 1975 /Mercedes SL320 SL Edition aus 2001 (EZ 2002)

  • Ich kann den Unmut des Threaderstellers schon verstehen – da kauft man einen Gebrauchten bei einer BMW-Niederlassung und extra nicht von privat, und nach ein paar Wochen kommt raus, dass hier doch Schäden vorhanden sind, die ein seriöses und faires Autohaus vorab mitgeteilt hätte.


    Würde mir an deiner Stelle auch etwas verarscht vorkommen, gelinde gesagt. Auch das überaus gnädige Angebot der Fahrzeugrücknahme macht es in meinen Augen nicht besser, da man aus meiner Sicht nicht zu dem unseriösen Geschäftsgebaren steht, sondern sich so rauswinden möchte. Ich finde einfach, dass mangelnde Transparenz Konsequenzen nach sich ziehen sollte, damit der Händler in Zukunft 2x überlegt, bevor es so ein Fahrzeug an den nächsten verkauft.


    Es macht nämlich schon einen Unterschied, ob ich vorab von den Schäden weiss, und mich dann trotzdem für das Fahrzeug entscheide, oder aber durch Dritte erfahre das hier mehr Mängel vorhanden sind als vom Verkäufer angegeben.


    Ich habe vor Jahren mal meinen Gebrauchten E90 LCI in Zahlung geben wollen, als ich beim selben BMW-Händler einen E89 gekauft habe. Hier wurde mit billigsten Stammtischparolen und fiktiven Mängeln versucht den Preis zu drücken, was mich extrem verärgert hat. Meinen E90 hab ich dann schlussendlich privat verkauft zu einem fairen Kurs, und nicht dem unverschämten Händler hinterher geworfen. Will nur sagen, dass hier oft mit zweierlei Maß gemessen wird beim Ein- und Verkauf.


    Bo87: Darf man erfahren bei welchem Händler du die geschilderten Erfahrungen gemacht hast?

    BMW G31 540i xDrive


    Eibach Pro-Kit // M Performance Frontziergitter // M Performance Außenspiegelkappen

    M Performance Frontspoiler // M Performance Seitenschwelleraufsätze // M664 & M786-Felgen

  • Ich kann den Unmut des Threaderstellers schon verstehen – da kauft man einen Gebrauchten bei einer BMW-Niederlassung und extra nicht von privat, und nach ein paar Wochen kommt raus, dass hier doch Schäden vorhanden sind, die ein seriöses und faires Autohaus vorab mitgeteilt hätte.

    Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, ist der Wagen nicht von einer BMW Niederlassung sondern von einem BMW Vertragshaendler.

    Das kann, asu meiner eigenen Erfahrung raus, einen sehr grossen Unterschied im Kundenumgang machen. Niederlassungen vertreten BMW direkt und sind i.d.R. sehr auf Kundenzufriedenheit und allgemeines Ansehen bedacht. Als ich vier Monate lang nach meinem jetzigen gesucht habe, habe ich mir immer vorab die VIN geben lassen und dann die Reparaturhistorie checken lassen. Es gab nicht einen Wagen (bei ca. 25 Anfragen), welcher nicht Nachlackierungen hatte. Diese wurden immer wahrheitsgemaess von den Verkaeufern angegeben sobald ich nach Unfallfreiheit gefragt hatte und auch warum nachlackiert wurde. Ein Haendler muss das naemlich angeben. Ich sehe das aber wie viele hier ... das Ruecknahmeangebot des Verkaeufers ist in meinen Augen das Maximum was bei einem Verkauf in Sachen Schadensabwicklung geht. Von daher wuerde ich die Chancen vor Gericht auf Nachbesserung auf Null schaetzen. Ist aber alles Glaskugelei weil man vor Gericht ein Urteil bekommt und nicht unbedingt Recht.

  • Würde mir an deiner Stelle auch etwas verarscht vorkommen, gelinde gesagt. Auch das überaus gnädige Angebot der Fahrzeugrücknahme macht es in meinen Augen nicht besser, da man aus meiner Sicht nicht zu dem unseriösen Geschäftsgebaren steht, sondern sich so rauswinden möchte. Ich finde einfach, dass mangelnde Transparenz Konsequenzen nach sich ziehen sollte, damit der Händler in Zukunft 2x überlegt, bevor es so ein Fahrzeug an den nächsten verkauft.

    Und genau deswegen wird die Rücknahme ja angeboten. Ich denke nicht, dass zwischen Händler und Kunde noch ein gescheites Vertrauensverhältnis ist (was man ja auch mit dem Anwaltsgedanken sieht).


    Von daher würde ich an seiner stelle auf das Angebot der Rücknahme eingehen.

  • Ich würde das Auto auch zurück geben. Ehrlich gesagt, würde ich keine Lust mehr auf das Auto haben. Was wenn du das Auto behältst und wie der Zufall es will was kaputt geht, was größeres. Dann machst du dir wieder Gedanken ob doch was größeres gewesen war. Lieber abgeben und nach einem anderen schauen wo du beruhigt und ohne Magenkrämpfe kaufen kannst. Klar, Risiko ist immer mit dabei bei jeden Kauf, aber den so klein wie möglich halten 😉.

  • Das ganze Gerede mit der Rechtsprechung und dem BGB ist reine Theorie.
    Angewandetes Recht entspricht niemals dem "Text" in den Gesetzestexten.

    M.m.n. sollte das Fahrzeug an den Händler zurückgegeben werden.

    Wenn jetzt schon diese Zweifel bzw. Bauchschmerzen bestehen, wird man mit einem solchen Fahrzeug nicht glücklich.

    Alles andere ist reine Zeitverschwendung. Man kann es ja auch anders sehen, eventuell soll es dieser 5er nicht sein ......

  • Der Händler hat eine Rücknahme angeboten - und der Richter wird dieses Angebot als Vergleichsvorschlag vorschlagen - es bringt aber reichlich Ärger !

    Auto zurück und fertig!

    BMW M550D Touring EZ 2020 / BMW M4 (F32) EZ 2019 /BMW 2.8L (E3) EZ 1975 /Mercedes SL320 SL Edition aus 2001 (EZ 2002)

  • Ich würde mir das Auto jetzt ganz im Detail anschauen, auch von unten, ggf. mal so zur DEKRA / TÜV und die mal schauen lassen. Dann Fazit ziehen.

    Wenn es wirklich nur diese "Kleinigkeiten" sind und Du sonst meinst, mit dem Wagen die Traumausstattung gefunden zu haben, würde ich den behalten und halt einen Nachlass verhandeln und die Sachen per Smart-Repair reparieren lassen.
    Gepächabdeckung und Teppich kannst Du selber denke ich reparieren, den Kotflügel lackieren lassen.

    Wenn technisch alles stimmt und Du happy bist.

    Ich hab ja selber einiges durch mit dem Gebrauchtkauf, neuer Motor war fällig - ich war auch nicht happy und rein optisch Stand mein Auto super da - Warum sage ich das, Du kaufst bei einem anderen Gebrauchten auch die Katze im Sack.

    Beim Kauf ist auch immer so eine Sache, man ist erstmal geblendet vom "neuen" Auto und Mängel fallen einem erst Wochen später dann mal auf.

    Ich würde, wenn es preislich attraktiv war und Du einen guten Preis bekommen hast, einen Nachlass akzeptieren, woanders nachbessern lassen und sich dann über das Auto freuen.
    Einen Anwalt würde ich hier nicht einbinden, der Händler bietet sogar eine Rücknahme an.

    Kurz: Alle Mängel wirklich identifizieren - und dann ein Fazit ziehen.