GMP Italia Dea 20 Zoll Erfahrungen/Bilder

  • Nur eine Hinweis, da mache ich mich gerade selber schlau: Die DEA in 20" hat eine Traglast von 750 kg. Daher sollte die Felge für Fahrzeuge mit AHK eigentlich nach den reinen Zahlen nicht geeignet zu sein. Die Online Händer versprechen zwar ECE und ABE, und eine "Sorglos Garantie", verschweigen aber gerne, dass die AHK hier überhaupt nicht berücksichtigt wurde.....


    Keine Ahnung, wie das ist, wenn z.B. mal mit einem Wohnwagen ein Unfall passiert und die Felge eigentlich gar nicht zugelassen war. Wird das geprüft, gibt das Stress ? Auch wenn die Felge mit dem Unfall ursächloch gar nichts zu tun hätte ?

    Oder kann der TÜV da Auflagen machen, wenn er das feststellt?

    Auf den Felgen wird ja ein rechter Sicherheitsfaktor bei den Berechnungen bzw. Freigaben berücksichtigt worden sein, von daher sollte das ja kein echtes Sicherheitsrisiko darstellen.


    Weiss da jemans Bescheid ?

  • Naja... In der ABE ( falls es wirklich ne ABE und kein Teilegutachten ist ) wird warscheinlich Sinngemäß drinstehen :

    Nur für Fahrzeuge mit Achslast bis xy kg.......ist deine Achslast höher , ist die ABE Hinfällig und du fährst ohne Zulassung....


    Aber spätestens wenn Fahrwerk oder Spurplatten eintragen willst , ist die Sache eh hinfällig...

    Da das immer ne Kombinationsabnahme nach §19 ist....

    Ergo bekommst mit den Felgen weder Federn noch Spurplatten eingetragen....


    Und da der Tuner Mittlerweile eh Staatsfeind Nr.1 ist , sind auch die Tüvis scharf wie hulle....


    MFG

    Arni

  • Die Frage ist recht interessant, die Foren sind dann auch immer voll mit Antworten und schlussendlich weiss keiner so recht ob mans per Einzelabnahme eintragen lassen muss oder nicht.


    In solchen Fällen würde ich einfach mal mit der ABE/Teilegutachten zur nächsten Prüfstelle fahren und nachfragen – bevor du die Felgen gekauft hast.


    Aber wenn die Traglast tatsächlich "nur" bei 750kg liegt, dann wirst du keinen Anhänger an den Haken nehmen dürfen wenn du die Felgen fährst. Du bräuchtest ein Festigkeitsgutachten das eine höhere Traglast für die Felge bestätigt, und das wird es natürlich nicht geben.


    Evtl. nicht die Lösung für dich, aber die BMW-Felgen für den G3x erfordern alle die notwendigen Auflagen um auch mit AHK auf der sicheren Seite zu fahren.

    BMW G31 540i xDrive


    Eibach Pro-Kit // M Performance Frontziergitter // M Performance Außenspiegelkappen

    M Performance Frontspoiler // M Performance Seitenschwelleraufsätze // M664 & M786-Felgen

  • Interessant! Hatte ich auch noch gar nicht auf dem Schirm.

    Aber ohne AHK sollte es kein Problem geben mit Spurplatten und Fahrwerk?

    Beides soll perspektivisch verbaut werden.

  • Du musst dir vorab dein COC genauestens anschauen, da ist die Achslast vermerkt und auch der Zusatz bei Anhängerbetrieb.


    Wenn du keine AHK hast, musst du nur den Wert bei Achse 2 durch 2 dividieren, und dann gegenprüfen ob Felge und Reifen die Mindesttraglast erreichen.


    Fahrwerk und Spurplatten haben damit erstmal nichts zutun. Bei Fahrwerk + Spurplatten muss aber sowieso immer eine Einzelabnahme erfolgen, ob mit oder ohne Originalfelgen spielt hierbei keine Rolle.

    BMW G31 540i xDrive


    Eibach Pro-Kit // M Performance Frontziergitter // M Performance Außenspiegelkappen

    M Performance Frontspoiler // M Performance Seitenschwelleraufsätze // M664 & M786-Felgen

  • Das mit der achslast und 20“ gmp und 5er mit ahk hatten wir ja schon mal. Der Ergebnis war wenig erfreulich.

    Was du tust, machst du auf eigenes Risiko. Doofe Situation und unbefriedigend.

    Gruß

    Ralf


    BMW 530d xDrive Touring, M-Sport, Shadow Line

    (G5K) G31, vFL ID6 HSN TSN 0005/COT B57D30O0

  • An der Stelle mal mein Kommentar als Prüfer ;)

    Die Felge kannst du eintragen lassen, auch mit Spurplatten.

    Dann ist aber bei verbauter AHK, bzw je nachdem wie es im Schein steht nicht darum herum kommen deine Achslast ändern zu müssen.


    Heißt: Änderung der Fahrzeugpapiere ohne technische Änderung nach §13 FZV.

    Folgen: Deine Achslast wird verringert auf den Wert der Felgen inkl. AHK. Heißt für dich du hast bei Anhängerbetrieb nicht mehr so viel reine Zuladung im Fahrzeug.

    Vorteil: Lässt sich auch ohne Techn. Änderung wieder auf die Werte im COC ändern.


    Hoffe ich konnte helfen:)

  • Du musst dir vorab dein COC genauestens anschauen, da ist die Achslast vermerkt und auch der Zusatz bei Anhängerbetrieb.


    Wenn du keine AHK hast, musst du nur den Wert bei Achse 2 durch 2 dividieren, und dann gegenprüfen ob Felge und Reifen die Mindesttraglast erreichen.


    Fahrwerk und Spurplatten haben damit erstmal nichts zutun. Bei Fahrwerk + Spurplatten muss aber sowieso immer eine Einzelabnahme erfolgen, ob mit oder ohne Originalfelgen spielt hierbei keine Rolle.

    Nochmal ich :D

    Habe mir grade mal die Mühe gemacht ein H&R Gutachten für Distanzringe durchzuschauen.

    Bei deren Spurplatten ist die Eintragung von Fahrwerk und anderen Rad-Reifen Kombinationen per 19(3) (normale Eintragung) möglich.


    Hier mal ein Auszug:

    "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßi-

    gen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifen-

    kombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgen-

    de Bedingungen eingehalten sind:

    Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor

    und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten. Zusätzlich sind die o.a. Auf-

    lagen zu beachten und ggf. anzuwenden.

    Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Frei-

    gängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.

    Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse, oder nur an der

    Hinterachse. Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite

    an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe

    mit 11mm Breite / Achse 2 Distanzringe mit 15mm Breite. An Achse 2 immer nur

    breitere Distanzringe als an Achse 1.

    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von

    geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).

    Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist

    die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen."

    G31 530d xDrive M-Sport in Sophistograu

  • Wobei das ist auch wider nicht bundeseinheitlich....


    War ja im juni deswegen beim tüv hier.....

    Ostalbkreis AA beim tüv Ellwangen....


    Aussage war ,ablastung bei pkw generell nein.....

    20" werden eingetragen,kommt aber der vermerk rein,das ein anhängerbetrieb mit 20" nicht zulässig ist....


    Mfg

    Arni