Säbelzahntiger lässt grüßen

  • noobontour: "Freischuss" bedeutet dann aber, dass keine sofortige Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt? Die Selbstbeteiligung muß ich auch bei einem Freischuss-Versicherungsfall bestreiten, oder? Wäre bei mir im vorliegenden Fall mit (bei mir) 1500 SB höher gewesen als die tatsächliche Rechnung.

    Ist ja wohl logisch dass dein Freischuss sich an deinem versicherungsumfang orientiert!


    Und ja du wirst nach dem freischuss keine höhere Prämie zahlen müssen , ich weiß aber nicht wie die SF klasse nach einem evtl versicherundswechsel gerechnet wird!!! (Achtung)

    M550d , 6/2018 , G31 hoffe der ist so gut wie die Vorgänger bei mir 8o 8o 8o

    664M Sommerfelgen....... 727M Winterfelgen

    M5 E34 '95 :love:

  • noobontour: Meine Frage ging dahin, ob ein Freischuss nur die sofortige Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse verhindert - nicht jedoch das Aufbringen der Selbstbeteiligung?
    Ich habe das in meinem obigen Fall gerechnet: Mein Break-Even-Point, bis zu dem ich einen Schaden besser selber bezahle, liegt bei ca. 3.000 Eur (bei VK mit 1.500 SB plus dem dann fälligen Absturz in der SF-Klasse). Diese 3.000 Eur kann ich demnach mit einem Freischuss bis zur Höhe der SB verkleinern. Diese SB wird aber doch AUCH im Freischuss-Fall fällig, oder ??? Ist der Schaden also kleiner / gleich der SB, zahle ich lieber (ha, ha, ha) alles selber.

  • Deine Selbstbeteiligung musst du natuerlich im Schadensfalle immer bezahlen. Der "Freischuss" heisst bei meiner Versicherung "Rabattretter" und sorgt tatsaechlich dafuer, dass ich im Schadensfall nicht zurueckgestuft werde. Ob deine Versicherung sowas anbietet weiss ich nicht aber 1500€ SB finde ich schon "sportlich". Da haette ich keinen Bock drauf aber muss ja letztlich jeder selber wissen.

  • Der Freischuss erhöht im Schadensfall nicht die SF, wird aber trotzdem hinterlegt und kann bei der Berechnung im nächsten Jahr mit eingerechnet werden ohne die SF zu ändern.

    Deswegen macht es auch Null Sinn, solche Prämien zu vergleichen, da diese nicht mehr nach Schema F gleich sind.

    Gruss


    australia



    ____________________________

    G32 640ix Bluestone


    Wer die Suche erfolgreich ignoriert, muss sich nicht wundern, wenn die Antworten nicht mundgerecht serviert werden.


    Autoscooter sind die einzig zu akzeptierenden E Autos :thumbsup:

  • Bei einem Wechsel der Versicherung kann so etwas trotzdem zu einer "Rückstufung" beim neuen Versicherer führen, da zwar die SF Klasse beim aktuellen Versicherer nicht angepasst wird, aber beim GDV. Dort wird dann quasi die "Rückstufung" hinterlegt. Beim Wechsel sollte man dann beim neuen Versicherer abklären, ob dieser eine Sondereinstufungen übernimmt und Rücksicht auf den Rabattschutz nimmt.

    Es gibt einige Versicherer die auch Sondereinstufungen und den Rabattschutt berücksichtigen, aber leider auch andere die es nicht tun und stumpf nach GDV Meldung die SF-Klasse hinterlegen.

    BMW G31 530D XDrive, Baujahr 2022, M Paket, Berninagrau

  • .... wie ich am Ende meines Initialbeitrags befürchtet / geahnt hatte, kam noch was nach: Beim Wiedereinbau der Türschloßeinheit und des oberen Carriers, der den Türgriff usw. trägt, hatte ich nicht beachtet, dass diese beiden Einheiten nicht nur per Bowdenzug zusammenarbeiten, sondern auch ein kleines Gestänge zwischen beiden die Not-Entriegelungsfunktion sicherstellt (dass die Tür entsperrt wird, wenn man ohne jede Elektrik mit dem Schlüssel das Türschloß dreht).

    Also funktionierte bei mir vordergründig alles - wenn ich aber in die Situation gekommen wäre, dass ich die Tür rein mechanisch entriegeln muß (z.B. 12V-Spannungsversorgung (Batterie) des Autos komplett ausgefallen oder Steuergerät nicht kooperativ), dann wäre Ende gewesen, weil Schlüsseldrehung nichts bewirkt hätte und ohne Spannung keine Fernbedienung und auch keine myBMW-App die Tür entsperrt hätte... Dann kann man den Spezialisten mit der Drahtschlinge holen oder eine Scheibe einschlagen. Oder rechtzeitig vorher eine versteckte Bordsteckdose einbauen, über die man das Auto im Fall des Falls von außen mit 12V versorgen kann (sonst kommt man auch an keine (tote) Batterie oder die Fremdstartstützpunkte im Motorraum mehr ran, weil eben keine Tür mehr geöffnet werden kann).

    Also die gesamte Nummer nochmals: Türgriff ab, Carrier ausbauen, hierzu auch die Türschloßeinheit ausbauen (sonst bringt man den Türgriff-Carrier platzmäßig nicht raus), heraussen beide Einheiten mit dem fraglichen, beim ersten Mal übersehenen kurzen Not-Entriegelungsgestänge verbinden und dann beide Einheiten zusammen wieder in die Tür reinpfriemeln (wo es extrem eng zuging, weil ich die gesamte Fenster(heber)einheit nicht komplett abgebaut hatte).