Alles anzeigenHab nu die Unterlagen bekommen. Mir wurde gesagt, dass der Wagen einen kleinen Unfall hatte. Was haltet ihr von den beiden Passagen aus dem Vertrag?
Ich hab den Vertrag jetzt noch nicht unterschrieben. Weil ich wegen der beiden Passagen unsicher bin:
Erste Passage:
Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug nachfolgend aufgeführte Abweichungen von den objektiven Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB aufweist:
2980,94 €. Behobener Frontschaden. Im Zuge der optischen Aufbereitung wurden folgende Arbeiten durchgeführt: Dachspoiler lackiert, Felgeninstandsetzung glanzgedreht vorne beide, hinten rechts -Sommerreifen ersetzt -Stoßfänger hinten lackiert -Stoßfänger vorne unterhalb lackiert.
Zweite Passage:
Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass das kaufgegenständliche Fahrzeug unter Verkürzung der Verjährungsfrist für die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche auf 1 Jahr verkauft wird. Eventuelle Zusagen aus einem gültigen BMW-Qualitätsbrief bleiben hiervon unberührt
Das ist der BMW Standard Vertrag, ist normal. Unfall ist nicht gleich Unfall bei BMW, es kommt drauf an was gemacht wurde. Auch eine Nachlackierung der Stoßstange wegen eines Parkremplers ist bei BMW schon ein Unfall. Normalerweise müsste BMW das Gutachten vorliegen oder die Rechnung der Reparatur, wenn es ein Leasingrückläufer war.