Zubehör Alufelgen und die Traglast iVm der AHK

  • War gerade beim TÜV.

    Die meinten ist in Ordnung, wenn die Auflage "Kein Anhängerbetrieb bei 20 Zoll" mit eingefügt wird.

    Außerdem bräuchte ich Radabdeckungen wegen der Profilabdeckung laut Gutachten.


    Bin jetzt Alternativ an AEZ Toronto in 8,5x20 + 9,5x20 dran.

    Laut Gutachten Eintragungsfrei und Traglast 890kg pro Felge => Passt.


    Jetzt stehe ich aber vor dem Thema reifen.

    Original sind 97Y verbaut, welche ich eigentlich gar nicht fahren dürfte.

    Bräuchte doch 101Y wegen Anhängerlast, aber sowas gibts gar nicht in der Größe?


    Hab hier auch noch nen Thread dazu gefunden, blicke aber nicht durch, ob ich die Felgen/Reifen jetzt legal fahren dürfte...


    Und müsste die neue (originale) Reifengröße auch in die Papiere eingetragen werden bzw. macht das was, wenn die (noch) nicht drinstehen?

    Zum TÜV sollte ich mit ABE Eintragungsfrei nicht müssen.


    Anbei wäre mein Fahrzeugschein.


    Screenshot 2026-03-25 155232.png

  • Hi. Dieses Thema kommt immer mal wieder hoch. Die betreffende Reifengröße ist eine originale Radreifenkombi, die wenn nicht im Schein, dann in der COC zu sehen ist. Zumindest sofern sich der 530d nicht vom 530d xdrive unterscheidet.

    Also: Originale Teile, ob Reifen, Felgen oder auch Spoiler.. etc, da musst du nix eintragen. Das (Rad/Reifen Kombinationen) steht irgendwo geschrieben (CoC).


    Es gibt soweit ich das Thema verstanden habe, KEINE Lösung für dieses Rad/Reifen Traglast Dilemma mit Zubehör Felgen.

    Soweit ich es verstanden habe,.......... und das sage ich inter dem Aspekt, so wie ich es verstanden habe,............. ist ein Fzg mit AHK mit orig. 20 Zoll Felgen/Reifen von BMW ausgestattet, dann ist wohl alles ok.


    Ich denke, das ist im Kern korrekt.

    Gruß

    Ralf


    BMW 530d xDrive Touring M-Sport Performance Black-Edition

    KW V3 -Comfy- (G5K) G31 vFL ID6 HSN TSN 0005/COT B57

  • OK danke, ich denke ich werde das "Risiko" einfach eingehen.


    Ich weiß, ChatGPT ist oft nicht korrekt, klingt für mich aber plausibel:


    Kurz gesagt: Die 97Y könnten trotz der +130 kg Hinterachslast durch die Anhängerkupplung trotzdem zulässig sein.

    Der entscheidende Punkt ist, wie die Achslast für Reifen berechnet wird.

    1. Traglast des Reifens 97Y

    Der Lastindex 97 bedeutet:

    • 730 kg Tragfähigkeit pro Reifen

    Auf der Hinterachse sind zwei Reifen:

    • 730 kg × 2 = 1460 kg maximale Tragfähigkeit der Hinterachse

    2. Achslast laut Fahrzeugschein

    Im Schein steht:

    • Hinterachslast: 1455 kg

    Das passt also perfekt:

    • benötigte Tragfähigkeit: 1455 kg
    • vorhandene Tragfähigkeit: 1460 kg

    technisch ausreichend

    3. Bedeutung des Hinweises „+130 kg bei Anhängerkupplung“

    Dieser Hinweis bedeutet nicht automatisch, dass die Achslast dauerhaft 1455 kg + 130 kg = 1585 kg ist.

    Bei BMW steht dieser Zusatz meist für:

    • Stützlast des Anhängers (z. B. 100–130 kg)
    • diese wirkt zusätzlich auf die Hinterachse, wenn ein Anhänger angekuppelt ist

    Aber wichtig:

    👉 Die Reifen müssen nur die eingetragene Achslast des Fahrzeugs tragen, nicht zusätzlich die maximale Stützlast.

    Die Stützlast ist Teil der zulässigen Gesamtmasse, nicht eine dauerhafte Erhöhung der Achslast für die Reifendimension.

    Deshalb funktionieren auch die Serienreifen mit 97Y, obwohl die AHK montiert ist.

    4. Warum die Serienbereifung erlaubt ist

    BMW hat das Fahrzeug mit AHK homologiert. Dabei wurde bereits berücksichtigt:

    • Achslast 1455 kg
    • Serienreifen 97

    Wenn 97 nicht reichen würde, hätte BMW mindestens 98 oder 99 montiert.

    5. Wichtig bei 275/30 R20

    Bei breiteren Rädern kommt es eher auf andere Dinge an:

    • ABE der Felge muss genau dein Modell (G31 530d) enthalten
    • teilweise Auflagen wie:
      • keine Schneeketten
      • nur bestimmte Reifendimensionen VA/HA
      • Radabdeckung prüfen

    Der Lastindex 97 ist bei dieser Achslast normalerweise kein Problem.

    Fazit

    • Hinterachslast: 1455 kg
    • Reifen 97: 1460 kg Tragfähigkeit
    • Hinweis +130 kg betrifft Stützlast beim Anhängerbetrieb, nicht die Berechnung der Reifenlast.

    ➡️ 275/30 R20 97Y ist bezüglich Traglast grundsätzlich zulässig, wenn die Felgen-ABE dein Fahrzeug abdeckt.

  • Einen Prüfer werde ich dafür nicht brauchen, da nicht eintragungspflichtig.

    Laut TÜV ist das mit dem Zusatz "Kein Anhängerbetrieb bei 20 Zoll" möglich und legal.

    Da ich, außer Radanhänger, nichts ziehe (gilt als Zuladung, nicht als Anhängerbetrieb), könnte ich das vorsorglich mit eintragen lassen.

  • Ich fahr die GMP Swan in 20".
    Anhängerbetrieb musste entsprechend ausgetragen werden.

    Im Felgensammelthread unter #572 findest du Bilder und Maße.
    RE: Felgensammelthread

    BMW G31 530d Stage 1 (334 PS / 720NM)

    Baujahr 11/2019 ID7 Lite

  • Vorsicht mit Ki Antworten...

    Ich möchte meine Aussage relativieren und verweise auf meinen Thread bzgl Ki-Nutzung. Der obige Satz ist richtig, allerdings kommt es immer auf die Frage an /den Prompt. Er ist schon beinahe "Framing", wenn da nicht etwas mehr Fleisch dran kommt.

    Eine Validierung der Ki Antwort ist genauso notwendig, wie bei einem "menschlichen Berater". Dem vertrauen wir ja auch nicht zu 100%. Dabei bleibe ich.


    Dennoch hat mir die/eine Ki sehr viel Geld gespart, mir sehr viele hilfreiche Ratschläge/Tipps o.ä. gegeben. Im Prinzip besser als manche Ärzte oder andere Menschen!

    Es ist aktuell extrem viel Bewegung auf dem Ki-Markt und ich für meinen Teil nutze diesen "Berater" sofern es mir möglich unf nützlich erscheint. Ich rede nicht von der simplen schnellen "möglichst schnelle Antwort" Ki sondern dem besten, mir für den Zweck zur Verfügung stehenden Modell. Das kann bei knapp einem Dutzend Modelle schonmal kniffelig werden.


    Ich frage ja bei einem Handwerksproblem auch keinen Theologiedozenten..


    Die obige kurze Aussage wird der (richtigen) Ki nicht gerecht. :)

    Gruß

    Ralf


    BMW 530d xDrive Touring M-Sport Performance Black-Edition

    KW V3 -Comfy- (G5K) G31 vFL ID6 HSN TSN 0005/COT B57

  • trotzdem sind es falsche aussagen und der KI sollte man das auch so sagen


    Aber wichtig:

    👉 Die Reifen müssen nur die eingetragene Achslast des Fahrzeugs tragen, nicht zusätzlich die maximale Stützlast.

    Die Stützlast ist Teil der zulässigen Gesamtmasse, nicht eine dauerhafte Erhöhung der Achslast für die Reifendimension.

    Deshalb funktionieren auch die Serienreifen mit 97Y, obwohl die AHK montiert ist.

    Die Achlast vorne und hinten addiert sind in der Regel auch die zulässige Gesamtmasse (leergewicht nach DIN und nicht EU!). Da ist kein Anhänger dabei und die Stützlast muss immer obendrauf gerechnet werden. Pauschal mit 150kg oder eben das was im Schein steht. In dem Fall vom 5er 90kg. Aber mal ehrlich, wer prüft bei Fahrt mit Anänger die Stüztlast? Ich habe noch nie jemanden gesehen der das macht. Im Alltag kommt das so auch nur zum tragen wenn: Das Auto bis zum Anschlag beladen ist, also 5 Personen und Gepäck PLUS Anhänger. Da man diesen Fall ja nicht so auslegen kann, wie man eben gerade möchte, kommt man um eine Eintragung oder Ablastung nicht herum. Mag schon sein, dass man hier keine Gefahr hat, wenn man "ordentlich" fährt und es sind mit Sicherheit immer einige Tolleranzen nach oben drin, aber dennoch bewegt man sich auf dünnem Eis. Ich stehe nach wie vor vor dem Thema mit einem G31 530e xdrive und 19" auf Mischbereifung. Die notwendige Traglast von 101 ist nicht gegeben. BMW liefert aber 18" mit Traglast 100 aus, weil man hier über den Reifendruck mehr Puffer aufbauen kann. Wie das im Alltag in einer Kontrolle dann wirklich zusammen passt - keine Ahnung. Vermutlich wird es keinem Auffallen. Platzt die aber irgendwann mal zufällig der Reifen und es entstehen Schäden an Personen und Autos dann wird es vermutlich schnell sehr düster...