Zubehör Alufelgen und die Traglast iVm der AHK

  • War gerade beim TÜV.

    Die meinten ist in Ordnung, wenn die Auflage "Kein Anhängerbetrieb bei 20 Zoll" mit eingefügt wird.

    Außerdem bräuchte ich Radabdeckungen wegen der Profilabdeckung laut Gutachten.


    Bin jetzt Alternativ an AEZ Toronto in 8,5x20 + 9,5x20 dran.

    Laut Gutachten Eintragungsfrei und Traglast 890kg pro Felge => Passt.


    Jetzt stehe ich aber vor dem Thema reifen.

    Original sind 97Y verbaut, welche ich eigentlich gar nicht fahren dürfte.

    Bräuchte doch 101Y wegen Anhängerlast, aber sowas gibts gar nicht in der Größe?


    Hab hier auch noch nen Thread dazu gefunden, blicke aber nicht durch, ob ich die Felgen/Reifen jetzt legal fahren dürfte...


    Und müsste die neue (originale) Reifengröße auch in die Papiere eingetragen werden bzw. macht das was, wenn die (noch) nicht drinstehen?

    Zum TÜV sollte ich mit ABE Eintragungsfrei nicht müssen.


    Anbei wäre mein Fahrzeugschein.


    Screenshot 2026-03-25 155232.png

  • Hi. Dieses Thema kommt immer mal wieder hoch. Die betreffende Reifengröße ist eine originale Radreifenkombi, die wenn nicht im Schein, dann in der COC zu sehen ist. Zumindest sofern sich der 530d nicht vom 530d xdrive unterscheidet.

    Also: Originale Teile, ob Reifen, Felgen oder auch Spoiler.. etc, da musst du nix eintragen. Das (Rad/Reifen Kombinationen) steht irgendwo geschrieben (CoC).


    Es gibt soweit ich das Thema verstanden habe, KEINE Lösung für dieses Rad/Reifen Traglast Dilemma mit Zubehör Felgen.

    Soweit ich es verstanden habe,.......... und das sage ich inter dem Aspekt, so wie ich es verstanden habe,............. ist ein Fzg mit AHK mit orig. 20 Zoll Felgen/Reifen von BMW ausgestattet, dann ist wohl alles ok.


    Ich denke, das ist im Kern korrekt.

    Gruß

    Ralf


    BMW 530d xDrive Touring, M-Sport Performance, Bat-Mobil

    (G5K) G31, vFL ID6 HSN TSN 0005/COT B57

  • OK danke, ich denke ich werde das "Risiko" einfach eingehen.


    Ich weiß, ChatGPT ist oft nicht korrekt, klingt für mich aber plausibel:


    Kurz gesagt: Die 97Y könnten trotz der +130 kg Hinterachslast durch die Anhängerkupplung trotzdem zulässig sein.

    Der entscheidende Punkt ist, wie die Achslast für Reifen berechnet wird.

    1. Traglast des Reifens 97Y

    Der Lastindex 97 bedeutet:

    • 730 kg Tragfähigkeit pro Reifen

    Auf der Hinterachse sind zwei Reifen:

    • 730 kg × 2 = 1460 kg maximale Tragfähigkeit der Hinterachse

    2. Achslast laut Fahrzeugschein

    Im Schein steht:

    • Hinterachslast: 1455 kg

    Das passt also perfekt:

    • benötigte Tragfähigkeit: 1455 kg
    • vorhandene Tragfähigkeit: 1460 kg

    technisch ausreichend

    3. Bedeutung des Hinweises „+130 kg bei Anhängerkupplung“

    Dieser Hinweis bedeutet nicht automatisch, dass die Achslast dauerhaft 1455 kg + 130 kg = 1585 kg ist.

    Bei BMW steht dieser Zusatz meist für:

    • Stützlast des Anhängers (z. B. 100–130 kg)
    • diese wirkt zusätzlich auf die Hinterachse, wenn ein Anhänger angekuppelt ist

    Aber wichtig:

    👉 Die Reifen müssen nur die eingetragene Achslast des Fahrzeugs tragen, nicht zusätzlich die maximale Stützlast.

    Die Stützlast ist Teil der zulässigen Gesamtmasse, nicht eine dauerhafte Erhöhung der Achslast für die Reifendimension.

    Deshalb funktionieren auch die Serienreifen mit 97Y, obwohl die AHK montiert ist.

    4. Warum die Serienbereifung erlaubt ist

    BMW hat das Fahrzeug mit AHK homologiert. Dabei wurde bereits berücksichtigt:

    • Achslast 1455 kg
    • Serienreifen 97

    Wenn 97 nicht reichen würde, hätte BMW mindestens 98 oder 99 montiert.

    5. Wichtig bei 275/30 R20

    Bei breiteren Rädern kommt es eher auf andere Dinge an:

    • ABE der Felge muss genau dein Modell (G31 530d) enthalten
    • teilweise Auflagen wie:
      • keine Schneeketten
      • nur bestimmte Reifendimensionen VA/HA
      • Radabdeckung prüfen

    Der Lastindex 97 ist bei dieser Achslast normalerweise kein Problem.

    Fazit

    • Hinterachslast: 1455 kg
    • Reifen 97: 1460 kg Tragfähigkeit
    • Hinweis +130 kg betrifft Stützlast beim Anhängerbetrieb, nicht die Berechnung der Reifenlast.

    ➡️ 275/30 R20 97Y ist bezüglich Traglast grundsätzlich zulässig, wenn die Felgen-ABE dein Fahrzeug abdeckt.

  • Einen Prüfer werde ich dafür nicht brauchen, da nicht eintragungspflichtig.

    Laut TÜV ist das mit dem Zusatz "Kein Anhängerbetrieb bei 20 Zoll" möglich und legal.

    Da ich, außer Radanhänger, nichts ziehe (gilt als Zuladung, nicht als Anhängerbetrieb), könnte ich das vorsorglich mit eintragen lassen.

  • Ich fahr die GMP Swan in 20".
    Anhängerbetrieb musste entsprechend ausgetragen werden.

    Im Felgensammelthread unter #572 findest du Bilder und Maße.
    RE: Felgensammelthread

    BMW G31 530d Stage 1 (334 PS / 720NM)

    Baujahr 11/2019 ID7 Lite