Alles anzeigenIch habe mir das Dokument jetzt auch mal angeschaut, die Aussagen hier im Thread haben mich doch etwas neugierig gemacht.
Meines Erachtens steht da nichts von einer Abnahme durch ein Prüfinstitut, rechtlichen Einschränkungen oder dem Thema Zulassung des Fahrzeugs... Die Aussage ist, dass BMW eine Nachrüstung diverser Ausstattungen aufgrund ihrer Komplexität und der damit verbundenen Risiken (Aufwand, Kosten, Nacharbeitsrisiko) nicht mehr durchführt. Auch scheuen sie natürlich das Risiko, dass ein nachträglich eingebautes System genauso funktioniert wie ein System ab Werk (bei dem keiner Strippen gezogen und Stecker nachträglich gecrimpt hat). Auch erfolgt kein Downgrade sicherheitstechnischer Ausstattungsmerkmale.
Die beiden anderen Dokumente sind nur zur Anfrage der Nachrüstung und eine Erklärung, dass der Kunde die Kosten (egal wie hoch) bezahlt und nicht plötzlich kalte Füße bekommt. Abnahmebestätigung, im Sinne der Kunde nimmt das definitiv ab, wenn sich BMW die Mühe macht.
Autonom fahren unsere Fahrzeug übrigens definitiv nicht oder könnt ihr länger die Hände vom Lenkrad nehmen oder dürft andere Dinge nebenher machen? Die Hände müssen am Lenkrad und der Blick auf die Straße gerichtet sein, ansonsten steigt das ganze System nach wenigen Sekunden (15-30s) aus.
BMW beschreibt es auch sehr schön in der BA: "Der Lenk- und Spurführungsassistent hilft das Fahrzeug in der Fahrspur zu halten..." Ebenso ist der Name des Systems Driving Assistant und Parking Assistant.
Zwecks Versicherung, man verliert keinen Haftpflichtschutz, maximal gibt es einen gedeckelter Regress durch die Versicherung und auch nur, wenn ursächlich/grob fahrlässig/nachweisbar.
Das sagt ChatGPT dazu. Ob es stimmt, weiß ich nicht.
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