Tieferlegung

  • ne einzelabnahme ist 15 monate gültig....,danach ist es nichtig....


    Das unverzüglich musst nicht auf die goldwaage legen...

    Bei gelegenheit halt neuen schein machen....gut ist...

    Da wird dir keiner an den karren fahren...


    Aber warum habt ihr ein problem damit,das das in den fahrzeugschein eingetragen wird?....

    Das interessiert doch eh niemanden....

    Kann mir nu echt nicht vorstellen das einer hier vor verkauf die federn ausbaut.....warum auch?...

    Ist doch kein oldtimer wo originalität die religion ist....


    Mfg

    Arni

  • Richtig, eine Einzelabnahme (großes Programm) ist nicht unbegrenzt gültig. Eine Änderungsabnahme (19/3) hingegen wird im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt, eine Eintragung und der Weg zur Zulassungsstelle sind somit nicht notwendig wenn nicht anders vermerkt (außer wenn eh neue Papiere ausgestellt werden müssen wegen Umzug o.ä.).


    Ich halte mir gern alle Möglichkeiten offen für die Zukunft. Was nicht im Fahrzeugschein steht muss nicht ausgetragen werden bzw. führt später beim Wiederverkauf zu keinen Diskussionen.


    Ich spare mir auch gerne den zeitlichen und finanziellen Aufwand mit der Zulassungsstelle, nicht zu verachten.

    BMW G31 540i xDrive


    Eibach Pro-Kit // M Performance Frontziergitter // M Performance Außenspiegelkappen

    M Performance Frontspoiler // M Performance Seitenschwelleraufsätze // M664 & M786-Felgen

  • ja das stimmt auch wider.....


    Ich sehe es zum teil so....

    Noch sind die 30 31er relativ jung.....da is noch ein anderes klientel,das vieleicht wert auf en unverändertes fahrzeug legt,oder bdenken bei änderungen sieht....


    Werden unsere autos mal 8 - 10 oder älter...,wird es sehr sehr viele potenzielle käufer geben,die umbauten ( die hand und fuß haben ) ...dankend annehmen....

    Denn ,ich denk jeder hier weiß was mal so schnell federn einbau kostet...und felgen sowiso...


    Für alle anderen wirds immernoch nen riesigen markt an originalen autos geben...


    Mfg

    Arni

  • Na toll und ich hatte wieder einen mit dem man nicht sprechen konnte 🤔

    Pro Kit und 12er Spurplatten an der HA mit orig 19“ Felgen.

    „Das geht leider nur per Einzelabnahme und das kann nur der Kollege der nicht da ist“

    Danke Dekra!

  • Denke das kommt stark auf den Prüfer an... War bei GTÜ weil bei mir im Ort, die machen schon alles nach Vorschrift, aber lassen auch die Kirche im Dorf und machen kein riesen Drama aus allem.


    Ich kenn mich da rechtlich nicht aus, aber ich dachte solche kleinen Eintragungen gehen immer über eine Änderungsabnahme. Der Prüfer meinte, dass es definitiv über eine Einzelabnahme laufen muss, wenn ich jetzt keine original Felgen verbaut hätte.


    Evtl. einfach mal bei einer anderen Organisation versuchen, die Dekra im Nachbarort meide ich auch, die sind da etwas bürokratischer angehaucht...

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  • spurplatten und federn ist immer ne einzelabnahme....


    Jedes für sich wäre ne änderungsabnahme...


    Prinzipiell,jede kombiabnahme ist ne enzelabnahme....

    Und z.b auch ABEs sind bei kombi ungültig....

    Also z.b federn und lippe mit ABE....,sobald die federn verbaut sind ,ist die ABE der lippe ungültig....,da verringerte bodenfreiheit...


    Mfg

    Arni

  • Da muss ich dir leider widersprechen :D

    Eine Kombiabnahme ist NICHT zwangsläufig eine Einzelabnahme.

    Es kommt hier ganz darauf an was in den jeweiligen Gutachten/ABE's steht.

    Bei den Eibach federn z.B. sind Zubehörfelgen nicht explizit ausgeschlossen.


    Im Gutachten der Federn heißt es wörtlich:

    Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von

    Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

    - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende

    Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.

    - die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen

    Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder

    geänderter Federwegbegrenzer)


    Jetzt kommt das "aber".

    Das darf und soll jeder Prüfer auch so machen wie er es vertreten kann.

    Wenn ich z.B. eine Kombieintragung machen soll, bei der ich mir nicht sicher bin, oder wo es kritisch wird, verweise ich auch an den Kollegen der die 21er macht.

    Die darf bei uns (Dekra) nämlich nicht jeder machen.


    So genung Roman geschrieben.

    Gruß Creebon