Vor allem Artikel 2 ist gut.
Vor Jahren hab ich in einem Forum einen Link zu einem Artikel gefunden, wo ein VTG geschädigter deutscher BMW Fahrer tatsächlich BMW geklagt hat, weil mangels Sternreifen die Garantieleistung beim defekten VTG verweigert wurde. Und - er hat gewonnen. Das Gericht hat festgestellt, dass BMW VTGs mit handelsüblichen Reifen umgehen können müssen und man den Konsumenten nicht auf Sternreifen beschränken darf. Ich suche seit Tagen danach, finde den Artikel aber leider nicht mehr, wurde wohl von der BMW Rechtsabteilung aus dem Netz genommen *lol*, sollte ich ihn aber wieder finden, stell ich den Link hier ein. War sehr interessant.
Weiters ist anscheinend in den USA gerade eine Sammelklage gegen BMW in Vorbereitung, weil viele xDrive Kunden ruckeliges Anfahren oder Vibrationen verursacht durch das VTG bemängeln und BMW dies bisher nicht beheben konnte/wollte. Eine erfolgreiche Sammelklage in den USA könnte durchaus für Verbesserungen der Technik führen.
BMW Owners Say a Hidden Drivetrain Defect Is Costing Them $13,000 - Autoblog
Zum amerikanischen Artikel: Wahnsinn!
Statt "einfach" mit entsprechender Erklärung darauf hinzuweisen, dass "wirklich" nicht alle Reifen geeignet sind, ohne explizit auf den Stern zu pochen. Wer würde dann noch "zum Trotz" andere Reifen verwenden?
Ich bin zu naiv für diese Welt...