Mich würde mal interessieren ob ich eine gesetzliche Handhabe habe, da der Belegungsplan ja DIN Norm ist
Das ist ja im Endeffekt "Nichterfüllung des Vertrags" ....und....den gesetzlichen Vorschriften wird auch nicht folge getan
Das ist deine Sicht .. fuer rechtliches ist das hier der falsche Platz, da hier tausend Meinungen und Auslegungsvarianten zu den verschiedensten Gesetestexten hochkommen wuerden.
Wenns dich interessiert, geh zu dem Anwalt deines Vertrauens und lass dich beraten. Fakt ist nunmal, dass BMW die Dinge so handhabt, wie sie es fuer richtig halten und es steht dir frei, dich mit einem Strompruefer bewaffnet, an die Abhilfe fuer dein Problem zu wagen.