meine Premiumselection läuft Ende des Monats auch aus. Verlängerung ist laut Händler nicht direkt möglich, nur Repair inklusive by Real Garant. Kostet 599 im Jahr, jedoch ab 100tkm nur noch 50% Erstattung inkl. 500€ Selbstbeteiligung.
Ja genau wurde mir auch so angeboten, ich überlege gerade nur ob sich das lohnt nachdem ich die Ausschlüsse gelesen habe ![]()
ZitatAlles anzeigen§ 3 Ausschlüsse
1.
Nicht abgedeckte Teile sind
a.
Auspuffsystem: Von der Versicherung erfasst sind jedoch alle Auspuffteile, vom Auspuffkrümmer bis zum Katalysator (jeweils einschließ-lich).
b.
Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Armauflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränke-halter, Polsterung. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.
c.
Bremsen, Kupplung und Fahrwerks-/Stoßdämpfer: Kupplungsscheibe, -druckplatte; Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln; Einstellar-beiten der Kupplung und der Bremsen; Stoßdämpfer (ausgenommen Bruch und/oder Totalausfall der Stoßdämpfer).
d.
Glas/Fensterscheiben: Spiegelgläser, Glas- und Verdeckscheiben; von der Versicherung erfasst ist jedoch die Heckscheibe bei Ausfall des Heizungs- und Antennenelements.
e.
Fremdteile: Teile (z. B. Zubehör, Autoradios, Navigationsgeräte), die nicht den Qualitätsstandards von Originalteilen des Herstellers entsprechen.
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BMW/MINI Repair Inclusive_10_150_25/05_LSO
f.
Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und Lenkungsmanschetten, Silentblö-cke/-buchsen, Motorlager (Ausnahme Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht ab-schließend.
g.
Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten.
h.
Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten von Karosserieteilen, wie z. B. Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtü-ren, Kofferraumdeckel und Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie, Wasserlecks bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie, wie z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke.
i.
Kraftstoffsystem: Verunreinigungen im Kraftstoffsystem.
j.
Ruhedichtungen, wie z. B. Flach- und Papierdichtungen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind (nicht jedoch z. B. Undichtigkeiten an wasserführenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuchen, Zylinderkopfdichtungen, Heizkörper oder der Klimaanlage und der Ölwannendichtung des Motors bis zu einer maximalen Laufleistung von 100.000 km).
k.
Räder: Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen.
l.
Scheinwerfer (insbesondere Glas, Scheinwerfergehäuse, Leuchtmittel, Xenon-Brenner).
m.
Sonstiges: Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche.
n.
Batterien, abgesichert ist jedoch die Hochvolt-Batterie des Antriebs bei technischem Defekt aufgrund eines Produktions- oder Material-fehlers (ausgenommen ist jedwede Art von Verschleiß, Kapazitätsverlust, Degradation).
o.
Kleinteile, Betriebsstoffe, Verbrauchs- und Verschleißmittel und Arbeiten: Filter, Zündkerzen und Glühstifte, Schrauben, Muttern, Unter- legscheiben, Dichtungen, Schläuche, Diagnose, Schmiermittel, Betriebsstoffe, Bremsenreiniger, Frostschutzmittel, etc. – es sei denn, der Austausch erfolgt in Verbindung mit der Reparatur eines gedeckten Teiles und sind dabei üblicherweise erforderlich, werden grundsätz-lich ausgetauscht, verlieren ihre Funktionsfähigkeit und/oder ihr Ersatz wird technisch erforderlich.
p.
Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt im Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen Reparatur.
q.
Verschleiß: Hierunter fallen alle Teile, die im Rahmen der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig geprüft bzw. getauscht oder er- neuert werden, z. B. Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Keilriemen, Keilrippenriemen, Zahnriemen.
r.
Softwareupdates, Fehlerspeicher Lesen/Löschen und Resets, jedoch höchstens 12 Arbeitszeitwerte (1 Stunde) soweit sie in unmittelba-rem Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen Reparatur anfallen, den Austausch eines versicherten Bauteils verhindern oder entge-genwirken und kein Upgrade oder Funktionshub ermöglichen oder darstellen.
s.
Verdeck: Verdeckstoff von Cabrio- oder Faltverdecken.
t.
Mobilteile von Freisprecheinrichtungen und Telefonanlagen.
u.
Serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz.
2. Nicht von der Versicherung gedeckt sind ferner folgende Schäden:
a.
Folgeschäden.
o
Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherungspflichtigen Schaden anfallen.
o
Kosten für die Bergung und Verwahrung des Fahrzeuges (z. B. Abstellgebühren, Mietwagenkosten, Frachtkosten, Abschleppkosten usw.).
o
Ein Schaden an einem nicht von der Versicherung abgedeckten Bauteil, der durch einen Schaden an einem von der Versicherung abgedeckten Bauteil verursacht wurde.
o
Ein Schaden an einem Bauteil, das von der Versicherung abgedeckt ist, verursacht durch einen Schaden an einem Bauteil, das nicht von der Versicherung erfasst ist.
b.
Durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche etc.) sowie durch Brand, Verschmorung oder Explosion, ungeachtet dessen, ob die Ursache dafür im Inneren des Fahrzeuges entstanden ist oder sich von außen auf das Fahrzeug auswirkte.
c.
Durch Fremdeinwirkung entstandene Schäden, wie z. B. Marderschäden.
d.
Durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung, sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie.
e.
Durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt plötzlich einwirkendes Ereignis.
f.
Durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung.
g.
Die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt wurde, es sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.
h.
Durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe, es sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.
i.
Die vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt worden sind.
j.
Durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teiles, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nach-weislich nicht in Zusammenhang steht oder dass das Teil zur Zeit des Schadenseintritts von einem hierfür ausgebildeten Fachmann we-nigstens behelfsmäßig repariert war.
k.
Die dadurch entstanden sind, dass das Kraftfahrzeug technisch verändert wurde (z. B. durch Tuning, Fahrwerkumbau), es sei denn, diese Veränderung war für den Schaden nicht ursächlich.
l.
Die dadurch entstanden sind, dass das Fahrzeug bei Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wurde, es sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.