Remote Start in EU

  • Der Sinn dieser Uebeung erschliesst sich mir persoenlich nicht. Ich haette da eher Bedenken wegen des eventuellen Bussgeldes wegen "unnoetigem Laufenlassen".

    Es hat ja einen Grund, warum BMW das nicht in DE anbietet bzw. als offizielles Nachruestfeature im Sortiment hat.

    Da gibts sicher irgendeine EU Richtlinie, weil das ja kein Hersteller offiziell in der EU anbietet, von den Grauimport US Cars mal abgesehen.

    In Österreich wäre das für Laternenparker jedenfalls nach dem Kraftfahrgesetz strafbar, die Mindeststrafe wären ca. € 75 - 150, je nach Region aber eher bei den € 150,-

    Auf Privatgrund müsste man irgendeinen §§ aus dem ABGB herbeidichten oder eine Verursachung ungebührlichen Lärms nach dem Polizeistrafgesetz, da weder StVO noch KFG auf Privatgrund greifen, außer der Privatgrund wäre öffentlich nutzbar (z.B.: ein Supermarktparkplatz), jedoch nicht deine abgezäunte Zufahrt zum Haus.

    G31 530i Touring, M Paket, Bluestone, EZ 11/2019 -> ID7 Lite