Auto zurückgeben an BMW?

  • Aus eigener Erfahrung: Lass dir bei Rückgabe SCHRIFTLICH VOR ORT die Erstattung von 100% des Kaufpreises OHNE ABZÜGE signieren.


    Problem: Du hast den Wagen angemeldet und gefahren, somit hat er einen Vorbesitzer mehr und auch mehr Kilometer. Der Händler hat dadurch das Recht, Wertminderung (je nach Fall >15% des Kaufpreises!) bei Rückgabe geltend zu machen.

    Ich hatte den Ärger mit einem Autohaus in Frankfurt, welches im Auftrag einer Eisenbahnfirma agiert. Hier waren allerdings die verschwiegenen Mängel und Defekte am verkauften G31 dermaßen umfangreich, dass wir uns auf eine Rückgabe ohne Abzüge einigen konnten - obwohl ich den Wagen bereits umgemeldet hatte. Hier gab es tatsächlich 100% vom Kaufpreis zurück, rechtlich hätte das aber delikat werden können.


    In meinem Fall waren es Lack-/Karosserieschäden inkl. gesprungenem Rücklicht hinten rechts, abgerissene/gebrochene Innenverkleidungsteile (wurden notdürftig "angedrückt"), massiv rubbelnde Bremsen, ein defektes Panoramadach, Risse in den Ledersitzen, eine fehlende (!) Laderaumabdeckung, Kratzer im Tachoglas, Kratzer auf der Innenseite (!) der Fahrerseitenscheibe, Dellen im Einstieg der Fond-Tür hinten rechts.


    Auch hier wurde mir erst gesagt, dass das "Gebrauchsspuren" wären (2 Jahre / 25tkm alter G31). Eine Nachbesserung / Rabatt wurde ebenfalls sofort abgelehnt.


    Überlege dir gut, ob du den Rechtsstreit führen willst oder du die Chance auf ein anderen G31 nutzt und weiter suchst.

  • daher niemals ein auto kaufen ohne s vorher zu sehen,und probezufahren.......


    Und wenn ich 600km fahr....den will ich vor unterschrift sehen....

    Der händler kann dir viel erzählen....vieleicht nichtmal aus böswilligkeit...


    An den TE........so wie du dich in dieses auto verschossen hast,würde ich den behalten......

    Und die paar hundert euro ,als lehrgeld verbuchen.....

    Teppich und abdeckung gibts ei ebay,koti smartrepair ,und für den airbag gibts bestimmt auch ne preiswerte lösung...


    An und abmelden ,hinfahren usw...kostet auch geld...


    Mfg

    Arni

  • daher niemals ein auto kaufen ohne s vorher zu sehen,und probezufahren.......


    Und wenn ich 600km fahr....den will ich vor unterschrift sehen....

    Der händler kann dir viel erzählen....vieleicht nichtmal aus böswilligkeit...

    Mein Reden, denn ich unterstelle dem Verkäufer nichts böses, aber als Interessent schaust du ganz anders und der Wagen muss passen-das kann kein anderer für mich testen.

    Gruss


    australia



    ____________________________

    G32 640ix Bluestone


    Wer die Suche erfolgreich ignoriert, muss sich nicht wundern, wenn die Antworten nicht mundgerecht serviert werden.


    Autoscooter sind die einzig zu akzeptierenden E Autos :thumbsup:

  • Es ist auch völlig unterschiedlich welchen Anspruch die Leute an den Gebrauchtwagen haben. Was für den einen eine Delle ist, kann für den anderen ein Weltuntergang sein.
    Generell hab ich auch schon mehrere Besichtigungen ganz enttäuscht verlassen. "Top Zustand" heisst bei Mobile und co. echt gar nichts. Einziges was man machen kann, manche Händler bieten es an,
    hochauflösende Fotos zu senden - also nicht die JPEGs auf Mobile mit Weichzeichner, sondern wirklich Fotos mit richtiger Kamera und nicht mit dem Smartphone bei Regen.


    Aber ja, bei einem Gebrauchtwagen 30000€ aufwärts kann man schon ein gepflegten Zustand erwarten.

    Allerdings sind viele Leute echt nicht pfleglich mit dem Auto umgegangen. Ich hab schon Mietwagen gehabt, keine 3000km gelaufen, und sahen innen verlebter aus wie wenn ich so ein Auto 200.000 km fahre.
    Alles verkratzt wo man sich fragt wie man bestimmte Verkleidungen so derb hinbekommt. Wir sind halt hier wahrscheinlich alles eher Enthusiasten in einem Forum und nicht der normale Autofahrer.

  • Heute habe ich einen Anruf vom dem BMW Vertragshändler erhalten.


    Es wurde ein Termin vereinbart zur Mängelbeseitigung. Alle angeblichen Gebrauchsspuren (Kotflügel, Lenkrad, Kofferraumteppich, etc) werden durch den Händler beseitigt.


    Das Auto wird auch nicht zurückgenommen (wie Anfangs vom Händler gewollt).

    Einen kostenlosen Leihwagen erhalte ich ebenfalls. Und Nein, es ist keine Kulanz des Händlers.

    Es ist seine Pflicht!


    Falls jemand mal einen ähnlichen Fall hat:


    1. Ab 2022 muss ein Händler den privaten Käufer genaustens über Mängel, Gebrauchsspuren etc. informieren und ggfs. Im Kaufvertrag festhalten.

    2. Der Käufer entscheidet über die Art der Nacherfüllung. Vorausgesetzt die Nacherfüllung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.

    3. Ein Kauf (Kaufvertrag per Mail) reicht schon aus um unter das Fernababtzgesetz zu fallen.



    ... wie felixbn schon geschrieben hat. Man kann sich zu 100% auf das BGB beziehen.

  • Na hoffentlich kommt nicht irgendwann die Reue, ihn nicht zurückgegeben zu haben, aber das werden wir auch nicht erfahren.


    Trotzdem hätte er auch zurücknehmen können statt nun grade zu biegen.

    Gruss


    australia



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  • Ja, seinen Willen hat er jetzt erstmal.

    Gruss


    australia



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