.... und des Raetsels Loesung lautet ...
Sag ich doch abzocke, nur der 1. Intervall nach Neuzulassung ist nach 36 Monaten fällig, anschließend dann komischerweise alle 24 Monate um einen zusätzlichen Service zu verkaufen, der vermutlich auch im evtl. vorhandenem Servicepaket mit angerechnet wird. Ein reiner Bremsflüssigkeitswechsel ist für mich kein Service und eine Sache von max. 1Std, mit dem richtigen Equipment wahrscheinlich noch schneller.
Damit hat sich für mich auch das Service Paket erledigt, letztendlich hat man dann nur Anspruch auf einen regulären Service +1x Bremsflüssigkeitswechsel, richtig?