Da steht, dass andere Räder gefahren werden können, solange sie ABE haben. Ansonsten ist da sicherlich irgendein schlauer Satz drin, dass sonstige Fahrwerksteile original sein müssen.
Was ist denn so schlimm daran, die Kombination eintragen zu lassen? Ist doch besser, als nachts bei -10Grad mit irgendwelchen Polizisten über Spitzfindigkeiten der ABE's zu diskutieren.
Nee, ist eben nichts dergleichen drin. Ich hab es lieber nicht eingetragen, dann kann ich leichter auf Original zurückbauen.