Kurze Frage - kurze Antwort

  • Dann hatte ich bisher immer Glück 🍀


    Also wenn ich selbst geschädigt bin habe ich ja das Anrecht auf einen eigenen Gutachter oder sehe ich das falsch ?

    Und der Anwalt läuft zu Not über die Rechtsschutzversicherung

    Das alles entscheidente ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung ;) .

    Diese gilt es i.d.R. als erstes zu informieren. Bei BMW damals haben die bei mir alles ueber den Anwalt in die Wege geleitet. Der hat meine Versicherung kontaktiert, die Sachlage dargestellt und nachdem die Genehmigung der Versicherung vorlag, alles weitere in die Wege geleitet. Parallel dazu hatte BMW sich um das ganze Technische, wie z.B. das Gutachten gekuemmert. Full Service und Kaffee gabs auch noch bis zum abwinken 8o.

  • Kurze Frage: Mir wurde heute im städtischen Entsorgungszentrum von einem Bagger ein Kantholz auf die Motorhaube geworfen, leider hat die Motorhaube jetzt mehrere Dellen und Kratzer. Der ganze Sachverhalt wurde dann vom Chef und mir vor Ort mit Fotos aufgenommen, und ein kurzer Unfallhergang zu Papier gebracht. Da mein Fahrzeug zu dem Zeitpunkt auf einer Parkfläche stand gehe ich als Geschädigter aus der Sache raus.


    Zum eigentlichen Thema: Macht es jetzt Sinn das ich warte bis sich hier die Gegenversicherung meldet (wohl die WGV), oder kann ich parallel schon einen eigenen Gutachter beauftragen? Ich will das so schnell wie mögliche geregelt und repariert haben, laut Internet macht es wohl Sinn über Bagatellschäden von 1.000€ einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ich weiss dass das hier kein Rechtsbeistand ist, aber den Fall hatten doch sicherlich schon einige hier, tatsächlich ist das bei mir das erste Mal das ich so einen Fall habe (auf Holz klopf).


    Ich könnte nach der Arbeit noch zu einem Gutachter gehen und das anstoßen, oder wie handhabt ihr solche Fälle? Mir geht es darum, dass ich definit auf eine neue Motorhaube bestehen werde, sowieso die evtl. Beilackierung der Kotflügel (wenn technisch notwendig) um einen sauberen Farbübergang zu gewährleisten. Bei dem Gutachter der Gegenversicherung befürchte ich stark, dass hier "Dellen drücken" und Motorhaube in einer "Partnerwerkstatt" lackieren als ausreiched erachtet wird…

    Immer selbst den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden und befolgen, was sie einem sagen.

    Mancher Gegner " vergisst " seine Meldepflicht auch gerne mal und wird so durch seine Versicherung aufgefordert.

    Versicherungen haben selten noch eigene Gutachter und geben das gerne ab.

    Wenn du zu einem Gutachter sollst, hast du freie Gutachterwahl und kannst dir einen eigenen für das erste Gutachten aussuchen. Erst wenn das Gutachten angezweifelt wird, kann die Versicherung einen verpflichten, übernimmt aber trotzdem die Kosten, wie beim ersten Gutachten.

    Gruss


    australia



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