Nur das bei Kontakt mit dem Kugelkopf die AHK mindestens geprüft werden muß bzw. auszutauschen ist. Ob das dann günstiger ist..?
Preisübersicht Kundendienste + Werkstattbesuche?
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Nach dieser Logik wären starre Anhängekupplungen wohl generell nicht genehmigungsfähig. Selbst wenn der Schadensverursacher eine Vollkasko haben sollte, seine Front einen Schaden oberhalb der Selbstbeteiligung erleidet und er die Kasko nach dem Kontakt mit dem Kugelkopf für den Eigenschaden in Anspruch nimmt, dürfte die Versicherung den Vertrag hochstufen, wenn sie eine Entschädigungsleistung erbringt. Dem steht die Ersparnis der Versicherer entgegen, wenn durch den Kontakt mit dem Kugelkopf das Fahrzeug unbeschädigt bleibt.
Meine Aussage bezog sich auf Deine Frage / Aussage zu abnehmbare / schwenkbare AHK.
Warum in der heutigen Zeit noch starre AHK außerhalb von Nutzfahrzeugen verbaut werden, kann ich auch nicht verstehen und finde ich völlig überflüssig.
Im Übrigen bleibe ich dabei, wer aus Faulheit oder Vorsatz den Schaden vergrößert darf auch zur Kasse gebeten werden (Mitschuld/-haftung).
Ein hin und her Aufrechnen braucht es dazu nicht.
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Meine Aussage bezog sich auf Deine Frage / Aussage zu abnehmbare / schwenkbare AHK.
Passt schon so.
So ist das nun mal gesetzlich geregelt und deswegen muss man da auch nicht mit Beiträgen groß drum rum diskutieren. Besser wäre es, sich zu bedanken, dass hier darauf hingewiesen wird.
Viele Grüße
Gerhard