Preisübersicht Kundendienste + Werkstattbesuche?

  • Nach dieser Logik wären starre Anhängekupplungen wohl generell nicht genehmigungsfähig. Selbst wenn der Schadensverursacher eine Vollkasko haben sollte, seine Front einen Schaden oberhalb der Selbstbeteiligung erleidet und er die Kasko nach dem Kontakt mit dem Kugelkopf für den Eigenschaden in Anspruch nimmt, dürfte die Versicherung den Vertrag hochstufen, wenn sie eine Entschädigungsleistung erbringt. Dem steht die Ersparnis der Versicherer entgegen, wenn durch den Kontakt mit dem Kugelkopf das Fahrzeug unbeschädigt bleibt.

    Meine Aussage bezog sich auf Deine Frage / Aussage zu abnehmbare / schwenkbare AHK.


    Warum in der heutigen Zeit noch starre AHK außerhalb von Nutzfahrzeugen verbaut werden, kann ich auch nicht verstehen und finde ich völlig überflüssig.


    Im Übrigen bleibe ich dabei, wer aus Faulheit oder Vorsatz den Schaden vergrößert darf auch zur Kasse gebeten werden (Mitschuld/-haftung).

    Ein hin und her Aufrechnen braucht es dazu nicht.

    G31 540i xDrive LuxuryLine

    In Sophistograu mit Nappaleder Elfenbeinweiß

    BJ = EZ 5/22 —> LCI mit ID7

    ca. 120 tkm Stand 06/26

    Nachrüstung: BMW Advanced Car Eye 3.0 Pro (DashCam), M Performance Sportbremsanlage

  • Meine Aussage bezog sich auf Deine Frage / Aussage zu abnehmbare / schwenkbare AHK.

    Passt schon so.

    So ist das nun mal gesetzlich geregelt und deswegen muss man da auch nicht mit Beiträgen groß drum rum diskutieren. Besser wäre es, sich zu bedanken, dass hier darauf hingewiesen wird.


    Viele Grüße
    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung