Nur das bei Kontakt mit dem Kugelkopf die AHK mindestens geprüft werden muß bzw. auszutauschen ist. Ob das dann günstiger ist..?
Preisübersicht Kundendienste + Werkstattbesuche?
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Nach dieser Logik wären starre Anhängekupplungen wohl generell nicht genehmigungsfähig. Selbst wenn der Schadensverursacher eine Vollkasko haben sollte, seine Front einen Schaden oberhalb der Selbstbeteiligung erleidet und er die Kasko nach dem Kontakt mit dem Kugelkopf für den Eigenschaden in Anspruch nimmt, dürfte die Versicherung den Vertrag hochstufen, wenn sie eine Entschädigungsleistung erbringt. Dem steht die Ersparnis der Versicherer entgegen, wenn durch den Kontakt mit dem Kugelkopf das Fahrzeug unbeschädigt bleibt.
Meine Aussage bezog sich auf Deine Frage / Aussage zu abnehmbare / schwenkbare AHK.
Warum in der heutigen Zeit noch starre AHK außerhalb von Nutzfahrzeugen verbaut werden, kann ich auch nicht verstehen und finde ich völlig überflüssig.
Im Übrigen bleibe ich dabei, wer aus Faulheit oder Vorsatz den Schaden vergrößert darf auch zur Kasse gebeten werden (Mitschuld/-haftung).
Ein hin und her Aufrechnen braucht es dazu nicht.
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Meine Aussage bezog sich auf Deine Frage / Aussage zu abnehmbare / schwenkbare AHK.
Passt schon so.
So ist das nun mal gesetzlich geregelt und deswegen muss man da auch nicht mit Beiträgen groß drum rum diskutieren. Besser wäre es, sich zu bedanken, dass hier darauf hingewiesen wird.
Viele Grüße
Gerhard -
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Servus TB,
zum Glück ist ja der "Parkrempler" bekannt. Trotzdem halt die Umstände
. Hätte auch anders verlaufen können.Bei den AHK's ist das mit der Versicherung nicht ganz einfach, weil hier die Mithaftung bei der sog. Erhöhung der Betriebsgefahr zu Tragen kommt. Will heißen, dass der Halter mithaftet, wenn die abnehmbare/einfahrbare AHK nur spazieren gefahren wird - also nach Gebrauch nicht abgenommen wird.
In Deinem Fall ja nicht relevant, weil der "Täter" bekannt ist.
Aber schon verrückt wie schnell da 10k zusammenkommen.
Viele Grüße
Gerhard
Hi Gerhard,
Komisch, hab gar keine notifizierung bekommen, das hier gepostet wurde....?
Ist das so, das der Haken wieder rein/weg muß bei Nichtgebrauch? 🤔 Noch nie gehört, aber auch zumindest für mich nicht relevant, kommt eh gleich wieder rein, nachdem ich mal das Schienbein dran hängen ließ beim "in Gedanken ums Auto laufen" 😁
Wenn du auf zb nem Supermarktparkplatz schaust, gucken dich da oftmals viele Haken an. Manchmal denke ich, das diese gewollt als Abstandhalter bzw Parkhilfe genutzt werden. Ganz besonders hier Samstags, wenn Papa grüngut wegfahren darf, oder im Frühjahr die Rad-Vorrichtungen wieder montiert werden, um sein E-Mountainbike zur Schau zu stellen
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Meine Aussage bezog sich auf Deine Frage / Aussage zu abnehmbare / schwenkbare AHK.
Warum in der heutigen Zeit noch starre AHK außerhalb von Nutzfahrzeugen verbaut werden, kann ich auch nicht verstehen und finde ich völlig überflüssig.
Im Übrigen bleibe ich dabei, wer aus Faulheit oder Vorsatz den Schaden vergrößert darf auch zur Kasse gebeten werden (Mitschuld/-haftung).
Ein hin und her Aufrechnen braucht es dazu nicht.
Also, zum warum vielleicht folgendes :
Nicht alle Zugmaschinen haben von Haus aus Nen Agrarhaken. Und ne Nachrüstung ist starr einfach am einfachsten und billigsten.
Mein Dad hatte mal ne Nachrüstung "abnehmbar", da musstest schon als Sohn unters Auto liegen und fummeln, das macht n 70-jähriger nicht sehr oft... Da hat die Montage gefühlt länger gedauert als die Nutzung, so what?
Und zu größerer schaden: in meinem Fall oben gab es einen punktuelle Schaden, der zwar "heftig" war für unsere Mimosen, aber ohne Haken wäre eher die Front links inkl Scheinwerfer und "mehreren" Sensoren flächig getroffen worden... An der schadenshöhe vermutlich kaum n Unterschied, aber meine karre war, von Fehlermeldungen abgesehen, weiterhin fahrbereit, mit eben Einschränkungen. Ohne Haken vielleicht nicht mehr, wenn Plastik runter hängt, Licht kaputt ist usw... Denk ua die Lamellen in der Niere und Autobahn, etc... 🙄
PS: ist so n Großraum-Van schon n Nutzfahrzeug ? 🤔 😂
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Also laut ADAC haben Gerichte da noch nicht drüber entschieden
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/abnehmbare-anhaengerkupplung/
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Gestern war meiner beim Service bei BMW bei nun 96500 km
Gemacht wurde:
Service Standardumfang
Batterie Knopfzelle getauscht
Service Motoröl
Service Luftfiltereinsatz
Service Microfilter
Service Fahrzeug-Check
Mit 20% BMW Service 5+ Nachlass
Lohn: 196 EUR (1AW =14,61 EUR)
Material: 421 EUR
Für die Hardyscheibe hinten wird eine Kulanzanfrage Seitens der BMW-Werkstatt gestellt, da sie beginnend rissig ist.
Mal sehen was da raus kommt...
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Letzte Woche war unser Großer auch zum TÜV-Termin beim Freundlichen.
Beim Kauf 2024 war schon ein Hnweis auf dem TÜV-Bericht zur Hardyscheibe. Als dann der Anruf vom Freundlichen kam, dass die Hardyscheibe bemängelt wurde, habe ich auch gleich den Reparaturauftrag freigegeben, mit Hinweis, dass sie doch bitte bei BMW einen Kulanzantrag stellen sollen. Dieser wurde leider abgelehnt.
Fahrzeug aus 2020 mit 94.000 km auf der Uhr und durchgehend bei BMW gewartet worden.
Auf Rückfrage wurde mir gesagt, dass die Kulanzanträge der BMW-Partner eigentlich nicht mehr persönlich gelesen werden und nur durch eine KI abgearbeitet werden. Und mit den Schlagwort Hardyscheibe bzw. hintere Gelenksheibe wird eh meist abgelenht.
Nun habe ich persönlich nochmals ein Schreiben an den Kundenservice von BMW geschrieben, mal schauen, was dabei raus kommt.
Drück Dir alle verfügbaren Daumen, dass der Antrag gewährt wird.
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Drück Dir alle verfügbaren Daumen, dass der Antrag gewährt wird.
Danke fürs drücken, hat leider nichts genützt...
Eben hat die Werkstatt angerufen das der Antrag abgelehnt wurde.
Werde aber auch noch einmal einen persönlichen Brief an BMW schreiben, mal sehen was sie dann sagen... -
Eben hat die Werkstatt angerufen das der Antrag abgelehnt wurde.
Werde aber auch noch einmal einen persönlichen Brief an BMW schreiben, mal sehen was sie dann sagen...Fast 100tkm gehalten und 5 Jahre alt. Ich denke es ist OK wenn BMW für ein Verschleißteil hier die Kulanz ablehnt.
Auch die Fahrweise gibt einen großen Einfluss auf den Verschleiß dieses Bauteil.
Welche Intention steckt dahinter doch noch Kulanz zu bekommen?
War auch hier schon einmal Thema:
Ist eine gerissene Hardyscheibe ein Fall für die Gewährleistung?